Du gehst ganz recht in der Annahme, dass ich die belastete Probe beigelegt habe. Wobei man belastet fast in Anführungszeichen setzen muss, in dieser Probe wurde jeweils 0,02 mg/kg Ometoat detektiert, die Bestimmungsgrenze liegt bei 0,01 mg/kg der EU-Grenzwert bei 0,05 mg/kg.
Ich habs auf der Liste auch schon kurz vermerkt, es ist sehr interessant an der Probe zu riechen (irgendwie leicht stechend), und auch der Genuss des Tees ruft leichte Taubheit auf der Zunge, Trockenheit im Mund (geringer Speichelfluss) und ein Engegefühl im Rachen hervor.
Nach dem letzten Post im EoT-Blog (der ja hier auch diskutiert wurde), bin ich mittlerweile überzeugt, dass das Ganze die beschriebenen und mit diesem Tee sehr gut nachvollziehbaren Effekte leider eine nur eine hinreichende und keine notwendige Bedingung dafür sind, dass der Tee mit Pestiziden belastet ist.