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Darf dir eine Tee-Lieferung verweigert werden?


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Mit mir hätten die das mal versuchen sollen, ich hätte denen den Kopf gewaschen, denen hätte ich eine Szene geliefert, die sie nicht so schnell vergessen hätten.

Man kann hier sagen was man will, aber so eine Handhabung ist in keinem Moment gerechtfertigt oder gar nachvollziehbar. Die Sache stinkt an allen Ecken und enden, wie schon an anderer stelle jemand geschrieben hat "wenn man seit 2012 keinen Tee aus China importieren dürfte", dann hätten das irgendwelche Teefanatiker von uns schon mal erlebt oder mitbekommen. Das war reine schikane, anders kann ich mir das nicht erklaren , vor allem, da du dir nicht mal die kanne rausnehmen durftest, wo liegt darin wieder die Logik in dieser gesamten Ansammlung an Bürokratischer Idiotie?

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Mit mir hätten die das mal versuchen sollen, ich hätte denen den Kopf gewaschen, denen hätte ich eine Szene geliefert, die sie nicht so schnell vergessen hätten.

Letztlich erledigen diese Personen meist auch nur ihre Arbeit und haben die Vorschriften, welche sie zu befolgen haben, selbst nicht zu vertreten. Die Sache mit der Rückstandskontrolle ist in der Tat nicht nachvollziehbar, dennoch kann dies durchaus rechtens sein. Da müsste man wissen, worauf genau sich dieses Vorgehen stützt. 

Dass sich das Paket nicht beliebig splitten lässt, kann man hingegen schon eher nachvollziehen. 

Bearbeitet von theroots
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Ich vermute mal, dass Tee zu den sog. 'Pflanzenerzeugnissen' zählt.... und damit gilt laut Zoll.de ( Quelle ):
Zitat: ' Einfuhr bzw. Post aus asiatischen, amerikanischen, afrikanischen Staaten oder Australien :
Bei der Einfuhr aus diesen Ländern ist für mitgeführte Pflanzen, Pflanzenteile und Pflanzenerzeugnisse stets ein Pflanzengesundheitszeugnis des Ursprungslandes erforderlich. ' Zitat-Ende

Anscheinend gilt hierbei die ziemlich umfangreiche Pflanzenbeschauverordnung (PDF). Obwohl in der gesamten Verordnung nicht einmal das Wort 'Tee' erwähnt wird !!!!!!!!!

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Das stimmt, ich hatte da mal vor ein paar Jahren recherchiert. Die damaligen Reglungen müssten noch heute gelten. Wobei mir Conny auf der 2. Teezui erklärte, dass Teeimporte erst ab 3Kg auf Pestizide geprüft werden müssten.

Das hatte ich damals geschrieben (Februar 2013):

"Mit der Verordnung 669/2009 der EU (am besten mal googeln) wurden für bestimmte Lebensmittel verstärkte amtliche Kontrollen vereinbart. Da diese Liste vierteljährig aktualisiert wird, kann die aktuelle Liste unter der Nummer 1235/2012 im Internet gefunden werden. Seit ungefähr einem Jahr scheint chinesischer Tee dieser Liste hinzugefügt worden zu sein und ist mit einer Nämlichkeitskontrollangabe von 10% wegen erhöhter Pestizidrückstände vermerkt. In der 2009er Verordnung findet man dann unter § 5 auch dieses gemeinsame Dokument für die Einfuhr, dass bei einer solchen Kontrolle vorliegen muss. Dort heißt es: „Die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 sieht vor, dass die Mitgliedstaaten von den für die Sendungen verantwortlichen Futtermittel- und Lebensmittelunternehmern verlangen, dass sie die Ankunft und die Art der Sendungen vorab mitteilen. Dementsprechend sollte ein gemeinsames Dokument für die Einfuhr (GDE) von Futtermitteln und Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs im Sinne der vorliegenden Verordnung festgelegt werden, damit eine gemeinschaftsweit einheitliche Vorgehensweise gewährleistet ist. Das GDE sollte den Zollbehörden vorgelegt werden, wenn Sendungen zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr angemeldet werden.“... 


Weiterlesen auf: http://www.teetalk.de/topic/813-tee-direkt-aus-china-bestellen/?p=9617...%20%20%20Weiterlesen%20auf:%20http://www.teetalk.de/topic/813-tee-direkt-aus-china-bestellen/page-3"

Bearbeitet von Soltrok
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Er hat auch nichts gesagt wegen Menge usw,es ging nur um dieses GDE Dokument.

In dem heißt es :
 

Bedingung für die Überführung von Sendungen in den zollrechtlich freien Verkehr ist die Vorlage eines gemeinsamen Dokuments für die Einfuhr (auch in elektronischer Form),das die zuständige Behörde ordnungsgemäß ausgefüllt hat,nachdem alle erforderlichen Kontrollen durchgeführt wurden und die Warenuntersuchung,sofern erforderlich,ein zufriedenstellendes Ergebnis erbracht hat.

Es ging nur um dieses Dokument,ohne dies das man kein Tee aus China importieren darf.

Habe sogar gefragt wie es ist da ich bestimmt nicht der Einzige bin und auch vorher Tee aus China bekommen habe war seine Aussage,das war einfach Glück weil es evtl nicht kontrolliert wurde oder nicht ordnungsgemäß behandelt.

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Einschlägig scheint wohl VO (EG) Nr. 669/2009 zu sein. Im Anhang ist Tee aus China aufgeführt. Auf den ersten Blick konnte ich auch keine Einschränkung auf das Inverkehrbringen bzw. Ausnahme für den Eigenverbrauch oder Kleinmengen entdecken. Habe das Dokument jedoch nur überflogen. 

Hinsichtlich Aufteilung der Sendung:

Artikel 12 Aufteilung einer Sendung
 

Sendungen dürfen erst aufgeteilt werden, wenn die verstärkten amtlichen Kontrollen vollständig abgeschlossen sind und das gemeinsame Dokument für die Einfuhr von der zuständigen Behörde gemäß Artikel 8 ausgefüllt wurde.

Bei anschließender Aufteilung der Sendung ist jeder Teilsendung bis zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr eine beglaubigte Kopie des gemeinsamen Dokuments für die Einfuhr beizufügen. 

Bearbeitet von theroots
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mal sehen was mit meiner aktuellen Sendung von YS passieren wird,ist seit dem 10.08. immer noch im ipz-ffm,da bin ich gespannt und dann noch die Sendungen von Chashi die unterwegs sind!!! <_<


Einschlägig scheint wohl VO (EG) Nr. 669/2009 zu sein. Im Anhang ist Tee aus China aufgeführt. Auf den ersten Blick konnte ich auch keine Einschränkung auf das Inverkehrbringen bzw. Ausnahme für den Eigenverbrauch oder Kleinmengen entdecken. Habe das Dokument jedoch nur überflogen. 

Hinsichtlich Aufteilung der Sendung:

genau diese Nr 669/2009 steht auch auf meinem Dokument

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Ich weiß ja nicht was ihr in Deutschland für seltsame Gesetze habt

Die genannten Bestimmungen gelten zumindest für die ganze EU. Insofern dürfte dies zumindest theoretisch kein deutschland-spezifisches Problem zu sein. ;)

 bzw. ist der rechtliche Status ja irgendwie umstritten :wacko:

Naja, höchstens wenn du die Chinesen fragst.   :lol:

Taiwan dürfte aber wohl nicht unter die genannte VO fallen.

Bearbeitet von theroots
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Ich weiß ja nicht was ihr in Deutschland für seltsame Gesetze habt, aber gerade mein letztes Paket ladete auch am Zoll und die wussten ganz genau, dass es sich um Tee aus China gehandelt hat und ich musste nur Einfuhrsteuer zahlen, hab mein Paket bekommen und die Sache hatte sich erledigt. 

Ich muss dich hier mal korrigieren. Es ist eine EU-Verordnung.

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