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Neue DHL Zoll-Gebühr


Gast Gast195

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@Quorton ich hatte noch nie einen Warenwert von weniger als 22 Euro und bisher kam alles an Tee durch, auch mit 3,5 kg und über 200 Euro, ohne dass ich jemals Probleme hatte oder zum Zollamt musste.

Irgendwann erwischts aber jeden Mal. In dem Fall versteh ich es zwar nicht, weil Scott extra aussen ne Rechnung dran gemacht hat und es weniger als 70 Euro sind (-> bei 7 % Teesteuer weniger als 5 Euro Steuer -> nicht steuerpflichtig), aber ich fahr am Freitag selbst hin und schau mir das an wo der Haken liegt.

naja und dazu bekommst du die qualität zu den relativ günstigen preisen hier eben auch schlecht. da fährt man dann eben alle 2 jahre mal zum zoll.

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Ein wesentlicher Faktor wird sein, dass der Zoll nicht jedes einzelne Paket überprüfen kann. 
Durch die Berichte hier im Forum ist auch klar, dass Pakete ohne sichtbare Behandlung (z.B. Aufkleber) des Zolls ankommen.

Die Probleme und Unsicherheiten die hier beschreiben werden überraschen mich stark. 

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Am 9.4.2018 um 12:02 schrieb digitalray:

 

ach ja.. eine Sache noch:

Wenn die Rechnung z.b. in Luftpolsterfolie aussen am Paket angebracht ist, das Blatt Papier als "verpackt" ist, gehört sie zum Inhalt, d.h. "das Paket" muss geöffnet werden, auch wenn es sich nur um die Plastikfolie handelt, in der sich die Rechnung aussen am Paket befindet.

Deshalb muss die Rechnung aussen am Paket so angebracht sein, dass sie ohne "Öffnen"  entnehmbar ist.

Eine irre Regel, die aber beim Zoll so durchgeführt wird, wie mir zweimal beim Zoll bestätigt wurde.

Manchmal wundert man sich, dass die Rechnung aussen am Paket fast rausfliegt, die Plastiktasche also an einer Seite offen ist, und man denkt sich, na toll, so fällt doch die Rechnung relativ einfach raus, wieso haben die das nicht richtig zugemacht, aber genau das ist der Knackpunkt, das soll so sein.

Evtl. ein Grund mehr, wieso die Pakete nicht verzollt werden können, wenn die Rechnung nicht ohne Schere bzw. "Öffnen" der Plastikhülle  entnommen werden kann.

Ich kenne Versender aus Taiwan, die außen am Paket einen ganzen Block mit Rechnungen ankleben, die perforiert sind und wo sich jeder Beteiligte ein Blatt Rechnung dann abreißen kann. Da ist nichts mit Folie und öffnen. 

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Ich bin nun etwas weiter.

Ziel: Umgehung der Zollanmeldung durch DHL für 28.50 Euro.

Hab zuerst mal die Rechnung und Bestellbestätigung testweise per email ans zuständige Zollamt geschickt, anstatt das persönlich am Schalter vorzulegen. Machte für mich keinen Unterschied.

Für den Zoll aber schon. Ich bekam folgende Antwort:

"Eine Übersendung von Erklärungen oder Rechnungsunterlagen mittels Brief/Fax/Email stellt grundsätzlich keine gültige Form der Zollanmeldung dar und ist daher grundsätzlich nicht anzunehmen."

Der Knackpunkt ist hier anscheinend die "Zollanmeldung", und die kann nur folgendermaßen geschehen:

"Als gültige Formen der Zollanmeldung kommen hierzu in Betracht:

- mündliche Zollanmeldung durch persönliches Vorstellig werden

- schriftliche Zollanmeldung mittels Einheitspapier oder Internetzollanmeldung via Webapplikation IZA-Online (erhältlich auf Zoll.de)

- EDV-Zollanmeldung über das IT-Fachverfahren ATLAS"

Also hab ich daraufhin die Internetzollanmeldung ausgefüllt und online abgeschickt, allerdings muss man das ganze auch noch ausdrucken und unterschreiben, daher hieß es:

"Die von Ihnen unterschriebene Zollanmeldung sowie die weiteren erforderlichen Anlagen und Unterlagen legen Sie bitte Ihrem zuständigen Zollamt innerhalb von 30 Tagen zur Entgegennahme vor."

Ich schickte nun also die unterschriebene Anmeldung und Unterlagen erneut per e-mail ans Zollamt und bekam aber wieder eine Absage, denn online geht nicht, nur per Post.

"die IZA muss in zweifacher Form ausgedruckt, unterschrieben und im original zusammen mit den Rechnungsunterlagen im Zollamt (XYZ) vorgelegt werden. Das heißt Sie können uns die genannten Unterlagen z.B. per Post zusenden (per E-Mail ist die Zollanmeldung nicht anzunehmen)."

Zusätzlich wurde ich aber auf folgendes hingewiesen:

"Ihre IZA enthält mehrere Fehler. Daher könnte diese Zollanmeldung nicht angenommen werden [...] Eine Zollanmeldung (IZA) ist eine Steuererklärung beim Zoll, daher können falsche Angaben im schlimmsten Fall juristische Folgen für den Anmelder haben."

Nunja... so einfach scheint es dann doch nicht zu sein (obwohl ich mir Stunden Zeit genommen hab und auch den GDSK Selbstverzollungsblog durchgearbeitete habe), und bevor ich wegen falschen Angaben bei der "Steuererklärung" noch juristische Folgen zu erwarten hätte, fahr ich jetzt doch selbst hin.. 2 Stunden Fahrzeit und morgens 3 Stunden früher aufstehen, effektiv 10 Euro Benzinkosten.

Ersparnis durchs selber hinfahren für mich vs. DHL Zollanmeldung: 18.50 Euro.

Jetzt darf ich mir eben überlegen ob mir die 2 Stunden Autofahren und 3 Stunden früher aufstehen vor der Arbeit die 18.50 Euro Ersparnis wert sind..

Immerhin kann man aber anscheinend die DHL Zollanmeldung per e-mail ans Zollamt schicken.. das geht.. da nimmt man ja auch 28.50 Euro ein ;)

O-Ton Zoll: "wenn Sie eine Sendung zugestellt haben möchten, dann senden Sie uns bitte den Antrag für die "Nachträgliche Postverzollung" (siehe Anlage zum Benachrichtigungsschreiben der Deutschen Post) ausgefüllt und unterschrieben z.B. als PDF-Datei oder Bild-Datei per E-Mail zu."

Alles andere ist aber per e-mail nicht möglich.

Das macht sprachlos.. O.o.

Bearbeitet von digitalray
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Sorry, dass ich stutzig werde: das ist doch derselbe Sachstand wie vor inzwischen zwei Jahren. Das heißt,

bequem die Postsendung entgegennehmen und die Servicepauschale bezahlen
oder
selber zum Zoll fahren und alles selbst erledigen.

Freilich rede ich mich leicht, weil ich nicht so weit zum Zollamt habe (mit dem Auto 15 Minuten). Die Wartezeit nach ausgefüllten Zollformularen an der Kasse dauerte dabei allerdings meist länger als die Verzollung an sich und die Fahrt hin und zurück (also nochmal fast eine Stunde). Ob es einem die Zeit (insgesamt also bei mir über 1 1/2 Stunden) wert ist, liegt natürlich auch am Stundenlohn, den man für die entgangene Freizeit ansetzt. Oder man rechnet zu den Versandkosten auch die Servicepauschale dazu, und freut sich, wenn die Stichprobe nicht gezogen wurde - vielleicht fällt es damit einfacher, zufrieden zu werden. Wenn ich deinen Beitrag von gestern, 13:08 Uhr, richtig einordne, siehst du es wesentlich gelassener als ich deinen letzten Beitrag aufgefasst habe.

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Fall gelöst.. ich war beim Zoll.

Es war keine Rechnung aussen am Paket dran. So konnte der Zoll die Steuer nicht berechnen und es nicht an DHL weitergeben. 

Daher auch der Satz "DHL konnte das Paket nicht verzollen / beim Zoll anmelden", und daher auch die verlangten Extra Gebühren für die nochmalige bzw. "NACHverzollung" von DHL, was aber immer noch bedeutet, einer von der DHL Zollabteilung (im selben Gebäude wie der Zoll) geht zum Zoll einen Raum weiter und sagt "Hallo, Postnummer 1234, hier is die Rechnung, die gefehlt hat."

Der Zoll berechnet dann alles und gibt dem Typ das Paket. Dann geht alles seinen normalen Lauf weiter, der schon bezahlt ist und DHL liefert es aus.

Für die Zustellung ans lokale Zollamt, 5 Schritte in den Nebenraum, ein "Hallo, die Zollnummer ist 1234, hier ist die Rechnung" will die dt. Post 28.50 Euro.

Das seh ich nich ein, da mich die gesamte Lieferung von Frankfurt aus inkl. erster Zollanmeldung (in dem Fall erfolglos, da Rechnung fehlte) wohl nur in etwa 5,90 Euro kostet wie ein normales Paket, und die Lieferung innerhalb Deutschlands mit DHL schon bezahlt wurde mit den Gesamtlieferkosten von China aus im Wert von 12 Euro (DHL + EMS in China bis Deutschland inkl. Flug), daher finde ich für die Aktion 28.50 Euro unglaublich überteuert.

Der Zöllner meinte zu mir "für 28.50 Euro kann man ja schonmal selbst zum Zollamt kommen", was ich jetzt nich fand und meinte nur, dass das für mich eben 2 Stunden Fahrt sind und ich auf der anderen Seite von München wohne. Er meinte dann auch, dass die Pakete auch ohne besonderen Grund im lokalen Postamt ankommen, z.b. wenn in Frankfurt zu viel los ist. 

Naja, in meinem Fall war es nun klar, keine Rechnung am Paket dran.

Chinesische Zollaufkleber mit Inhalt, Gewicht und Warenwert werden vom dt. Zoll wohl ignoriert obwohl eigtl. alles draufsteht.

Immerhin war ich "schon" nach 20 Minuten Warten (es war nur einer vor mit dran, und der wurde an einem anderen Schalter bedient) wieder draussen.

Dafür dass nichts los war und nur der Wind durchs Büro gefegt hat mit insg. 7 Mitarbeitern die sich irgendwie die Zeit vertrieben haben, fand ich 20 Minuten dann doch zu lange..

Man will nicht wissen, wie lange es sonst evtl. dauert, wenn mal 10 Kunden kommen, aber es ging wohl hauptsächlich darum, dass einer das Paket aus dem Lager holen musste.

Witzigerweise hatte der Zöllner auch direkt meine per e-mail geschickte Rechnung in der Hand, obwohl Rechnungen per e-mail ja generell nicht angenommen werden beim Zollamt ;)

Naja.. das Schmankerl war, dass er seinen 8000 Seiten dicken Zollkatalog aufgeschlagen hat und was von "grüner Tee fermentiert" faselte.. Da wollte ich ihm schon ins Wort fallen, hab mich aber doch zurückhalten können, da ich mir dachte, dass das die Sache dann eher verkomplizieren würde, wenn es gar keinen fermentierten grünen Tee gibt, wer weiss was in dem Fall für Steuern angefallen wären oder was dann passiert wäre, vllt. haben sie für den Fall einen dicken roten Knopf und es wird dann erstmal beschlagnahmt, weils nicht katalogisiert ist.

übrigens: grüner Tee, Katalognummer 0000903 ist in Wirklichkeit MATE TEE., nicht zu verwechseln mit 00000902 Tee, auch aromatisiert, denn da gibt es dann die Kategorie Tee, grün (Grüntee), und da nochmal die Unterkategorie "unmittelbar verpackt" vs nicht unmittelbar verpackt, das war mir dann aber doch zu hoch was "unmittelbar verpackt" genau bedeutet. Google wusste es jedenfalls nicht, und somit wohl keiner ausser dem Zoll selbst.

;)

 

Bearbeitet von digitalray
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vor 3 Stunden schrieb digitalray:

[...]

Witzigerweise hatte der Zöllner auch direkt meine per e-mail geschickte Rechnung in der Hand, obwohl Rechnungen per e-mail ja generell nicht angenommen werden beim Zollamt ;)

[...]

Im Zollamt in Köln-Wahn hingen bei meinem letzten Besuch noch mehrere große Plakate, dass man die Rechnung + ggf. weitere Unterlagen gerne vorab per E-Mail ans Zollamt übermitteln soll.

Scheint auch sehr unterschiedlich gehandhabt werden...

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@AnTuras naja.. im Grund ist das rechtlich das selbe..

Man muss persönlich am Schalter stehen, damit die "Zollanmeldung" rechtlich gültig ist.

Die Dokumente per e-mail stellen wohl keine "gültige Zollanmeldung" dar, können aber anscheinend wenn man dann selber da ist, genutzt werden um die Steuer zu berechnen.

Oder man zahlt eben DHL 28.50, dann stellt der sich an den Schalter und sagt Hallo (Zollanmeldung) und die Dokumente die man per email geschickt hat, werden genauso zur Berechnung genutzt.

Bearbeitet von digitalray
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@digitalray Vielleicht war meine Aussage etwas unglücklich formuliert. Natürlich hast Du Recht, man muss persönlich erscheinen. Meine Aussage bezog sich auf den Part, dass Rechnungen generell nicht angenommen werden. Da wollte ich nur den Unterschied darstellen, dass in Wahn praktisch dafür geworben wird, die Unterlagen vorab zu per E-Mail zu schicken.

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