Zum Inhalt springen

EMS Japan / China


Empfohlene Beiträge

Auch bei mir scheint der Zoll jetzt zu zuschlagen.

Meine Maiko-Sendung liegt beim Zoll zur Verzollung. Mit Maiko hat es noch nie Probleme gegeben. Die Summe inkl. Versand liegt bei 48,02 €. Ich bin auf die Antworten Morgen Mittag gespannt. Die Öffnungszeiten beim Zoll sind natürlich echt fantastisch. Der normale Bürger braucht dann Urlaub oder einen 1/2 Tag Überstunden. Toll ist natürlich dieses nachträgliche Postverzollung für 28,50 € von der Post.O.o.

Mein andere Tee von YS, Anfang Januar ist immer noch ohne eine Nachricht, nageblich nach Germany unterwegs.

Ich habe das Gefühl das uns der Zoll oder die Deutsche Post auf dem Kiecker hat. :sauer:

Link zu diesem Kommentar

@GoldenTurtle Dem kann ich nur zustimmen. 

Meine Lieferung aus Japan war innerhalb von 2 Tagen in Deutschland gewesen. Seit dem 30.12.2017 keine Änderung mehr. Die Poststelle in FFM hat mir auf meine Anfrage mitgeteilt, dass die Sendung in Bearbeitung sei und ich mich gedulden solle.

Seitdem keine weitere Rückmeldung, keine Änderung des Status, keine Meldung seitens des Zoll ob es Unklarheiten gibt oder Probleme....nichts nada niente. Und als Antwort erhalte ich nur, "Wir bitten um Geduld".

Ich hatte vor einiger zeit schonmal den Händler angeschrieben (war über Rakuten Japan) und dieser hat eine Sendungsverfolgung eingeleitet für entfallene Sendungen. Mal sehen wann ich da Rückmeldungen erhalte.

@KlausO gib bitte Bescheid was der Zoll wegen Deiner Maiko Sendung sagt. Da langsam mein Tagestee ausgeht wollte ich in der nächsten zeit nochmal bei Maiko die günstigen Tees bestellen. Aber wenn der Zoll jetzt auch schon bei Maiko Probleme macht überlege ich mir das wohl :S 

Link zu diesem Kommentar

Möglicherweise hat man beim Zoll derzeit speziell mit Japan ein Problem. Meine Erfahrung dieses Jahr mit zwei Sendungen aus China: so schnell hat der Zoll noch nie gearbeitet. Erste Sendung laut China EMS tracking am 25.01. dem Zoll übergeben, am 26.01.(!) freigegeben. Zweite Sendung am 28.01. beim Zoll, gestern (08.02.) zugestellt (das Freigabedatum wird beim tracking noch nicht angezeigt). Meine früheren Erfahrungswerte liegen hingegen eher so bei drei Wochen Bearbeitungsdauer in Frankfurt ...

_()_

Link zu diesem Kommentar
Am 16.1.2018 um 23:02 schrieb Tobias82:

...ich warte auch auf ein Päckchen von YS. Laut Scott´s tracking ist es schon aus geliefert worden...

Die DHL hat es noch nicht einmal im System erfasst... naja, vielleicht hat es auch einer der Nachbarn

Das "Päckchen" ist vielleicht formal eine Einschreibesendung. Das scheint dann im Pakettracking nicht auf. Das habe ich schon öfter erlebt.

Auch ich selber schicke Sendungen unter 2 kg ins Ausland immer als Einschreibebrief, das ist die billigste Methode und kommt immer an.

Link zu diesem Kommentar
vor 17 Stunden schrieb GoldenTurtle:

Kurz gesagt: 2018 scheint zumindest auf den ersten Blick beim deutschen Zoll eine noch restriktivere Handlungsweise einzusetzen.

fragt sich nur aus welchem Grund, denn rechtlich gibt es doch überhaupt keinen Grund dazu, dass man auf einmal Tee nicht mehr importieren sollte als Privatperson.

Link zu diesem Kommentar

So, ich war beim Zoll in Böblingen. Schon allein die Fahrt war ein Genuss. Die Hauptstraße die genau dort hinführt war stadtauswerts gesperrt. Vollsperrung, komplett aufgerissen, wird was größeres, längeres. Also durch ein Wohngebiet allen anderen hinter gefahren, in der Hoffnung dass einer den gleichen Weg fährt. Ich war im meinem leben noch nie dort, keinerlei Ortskenntnis.

Endlich beim Zoll. Wurde fast sofort bedient, Bestellung und Zahlungsbestätigung von PayPal. Dann in den Nebenraum. Da war  mein Maikopaket! Schon von außen erkennbar mit dem Logo. Dieser grüne Zollererklärungaufkleber war ordentlich lesbar von außen angebracht. Rechnung in transparenter Hülle, klar erkennbar auch Außen angebracht. Ich habe dann doch gefragt warum es nicht wie immer mit dem "grünen Aufkleber" wie sonst auch bei mir angekommen sei. "Vermutlich seien die Kollegen in Frankfurt (Flughafen) überlastet gewesen". Nun zur Bezahlung, er müsse das noch ausrechnen. Ich "macht nix sind ja nur 7%", "das müsse er noch prüfen". Ich musste nix zahlen und die /% waren nach meiner Rückfrage auch richtig.

Rückfahrt dann mit Googlemaps auf dem Smartphone, irgendwann wusste ich wieder wo ich war.

Was soll ich daraus schließen, ich weiß es ehrlich nicht. Ich fürchte, es weht ein andere Wind am Flughafen Frankfurt.

Link zu diesem Kommentar

Ach das ist kein Problem. Laut Quellen im Netz kommt das auf Pakete die außerhalb der EU kommen, aber oberhalb unterwegs sind. 

Als beispiel: deine Maiko Sendung kam zuerst von Japan nach Frankreich und anschließend nach Deutschland. Der Aufkleber Wird drauf gesetzt da ggf. Noch Einfuhrzoll gezahlt und daher erst im Zollamt geprüft werden muss. 

Klingt für mich zumindest plausibel. 

Link zu diesem Kommentar
Am 9.2.2018 um 17:07 schrieb KlausO:

Nun zur Bezahlung, er müsse das noch ausrechnen. Ich "macht nix sind ja nur 7%", "das müsse er noch prüfen". Ich musste nix zahlen und die /% waren nach meiner Rückfrage auch richtig.

merke: 5000 Yen = 37.50 Euro -> Steuer von 7 % wären 1,88 Euro, also unter 5 Euro Steuer -> Steuerfrei (und Zollgebühren fallen erst ab 150 Euro an.)

Bearbeitet von digitalray
Link zu diesem Kommentar
vor 14 Minuten schrieb KlausO:

@digitalray Ich weiß nicht ob du einen kleinen Rechenfehler hast. Die Summe inkl. Versand liegt bei 48,02 €. D.h. er hat vermutlich 3,36 € oder aber 4,62 € ausgerechnet? :lol:

soweit ich das sehen kann, steht aussem auf dem Paket 5000 Yen Warenwert, das ist der Wert, der vom Zoll auch genutzt wird.

Von Portokosten steht da nichts auf der Berechnung, daher werden die Portokosten auch nicht mitberechnet (laut Zollverordnung).

Link zu diesem Kommentar
vor 7 Minuten schrieb KlausO:

Er hat aber meine Rechnung bzw. die PayPal Bezahlung in der Hand gehabt.

schade ;) denn eigtl. reichen die Angaben auf dem Paket, ist immerhin ein Zollaufkleber mit Warenbeschreibung, Gewicht und Warenwert.

Nur bei Bedenken kann das Paket geöffnet werden zur Überprüfung. Ob dann die innen liegende Rechnung relevantert ist, wenn dort Porto aufgeführt ist, glaube ich eigtl. nicht.

Oft verlagen sie aber die genau Rechnung, um die Beträge zu vergleichen, ob es die selben sind wie auf dem Zollabfertigungs Aufkleber auf dem Paket.

Kann gut sein, dass sie dann lieber den Rechnungsbetrag nehmen, als den vom Aufkleber.

Bei mir wurde bisher aber immer der Zollaufkleber Betrag genutzt zur Berechnung (ohne Porto, ist auch nicht notwendig), weil eh keine genaue Rechnung beilag.

Bearbeitet von digitalray
Link zu diesem Kommentar

Könnt ihr genauer ausführen weshalb Versandkosten nicht zählen sollen?
Online wird darauf verwiesen, dass Versandkosten zur Berechnung des Warenwertes herangezogen werden (http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Internetbestellungen/internetbestellungen_node.html#doc17380bodyText2).

Die Versandkosten einzurechnen ist die einzige sinnvolle Möglichkeit. Sonst bestellt man Tee für 20€ mit 50 € Versandkosten :)

Link zu diesem Kommentar
vor 30 Minuten schrieb Getsome:

Könnt ihr genauer ausführen weshalb Versandkosten nicht zählen sollen?
Online wird darauf verwiesen, dass Versandkosten zur Berechnung des Warenwertes herangezogen werden (http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Internetbestellungen/internetbestellungen_node.html#doc17380bodyText2).

Die Versandkosten einzurechnen ist die einzige sinnvolle Möglichkeit. Sonst bestellt man Tee für 20€ mit 50 € Versandkosten :)

steht in den Zollparagraphen, ich hatte die genaue Zeile vor kurzem mal gepostet.

Wenn Versandkosten angegeben sind, zählen sie zum gesamt verzollbarten Warenwert. Sind sie nicht angegeben, werden sie nicht mitversteuert. Der Zoll ist nicht dazu angehalten,. herauszufinden wieviel der Versand gekostet hat, wenn es nicht angegeben ist. In dem Fall ist nur der Warenwert zu verzollen, der angegeben ist.

"Wird das Porto bei der Abgabenerhebung berücksichtigt?
Bemessungsgrundlage bei der Abgabenberechnung ist der Zollwert. Liegen der Einfuhr keine kommerziellen Erwägungen zugrunde, sind die Postgebühren nur dann in den Zollwert einzubeziehen, wenn sie angemeldet werden."

"Sollten im Rechnungsendbetrag Portokosten enthalten sein, werden diese nicht herausgerechnet."

-> Wenn keine vorhanden sind, werden diese bei nicht gewerblichen Einfuhren nicht mitberechnet, wenn welche vorhanden sind, werden sie mitberechnet.

 

Bearbeitet von digitalray
Link zu diesem Kommentar
Am 12.2.2018 um 15:59 schrieb miig:

Genau genommen sollte man dann noch anmerken, dass (eigentlich) auf die Versandkosten 19% EUSt anfallen, und nicht 7% wie auf den Tee.

Ehrlich? Welche Quelle? Lt. MwSt. ist das ein ziemliches Mienenfeld im Versandhandel. Wenn ich z.B. nur Tee mit 7% MwSt versende als Händler, werde auf der Versandkosten auch nur 7% USt abgeführt. Wenn ich aber eine Kanne (19%) und Tee drin habe, wird knifflig - eigentlich müsste man den Anteil an dem Gesamtwarenkorb berechnen und wieder auf die Versandkosten umschlagen. Denke im EUSt. ist das genauso?

Link zu diesem Kommentar

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...