Liebes Forum,
hatte heute einen ausgezeichneten Zhongcha Tuocha in der Tasse, um Welten besser als der Xiaguan Pilz von Mitte Juni, aber ein Detail ist mir aufgefallen, die Auszeichnungspflicht zum Haltbarkeitsdatum und im nächsten Schritt, dass in Verkehr bringen von abgelaufener Ware.
Wie ist das die Rechtslage (EU, D)?
Hier das Bild meines leckeren Sorgenkindes:
https://www.teetalk.de/gallery/image/1649-/
Schon mal vielen Dank für Eurer Wissen und Recherche!