hier noch einmal genauer erläutert.
Zusammengefasst: Wenn eine Bestellung beim Zoll landet und die Rechnung ist für die Mitarbeiter nicht auffindbar, bekommt man eine Benachrichtigung, dass man mit entsprechender Rechnung zur Zollzweigstelle kommen soll.
Um eine persönliche Anfahrt zu umgehen, kann man auch nach eingereichter Rechnung über Fax, Email oder Brief (hängt von der Zollzweigstelle ab), das Paket von einem Postangestellten öffnen lassen und eventuell anfallende Einfuhrkosten werden dann an der Haustür beim Postangestellten bezahlt. Ab heute verlangt die Post für diesen Service eine Gebühr von 28,50 Euro, unabhängig vom Warenwert.