GAIWAN und andere eingetragene Marken wie Teekanne

Teezui am Freitag den 13.06.2025 und Samstag den 14.06.2025


» Hier geht es zur Anmeldung «

  • Quote

    vor 19 Stunden, T-Tester sagte: Aus deinem Link (Impressum) GAIWAN® ist eine registrierte Marke der KAZACOM GmbH.

    Wäre mal interessant zu erfahren was das deutsche Patent- und Markenamt dazu sagt, dass sie hierbei ein allgemeines, seit Jahrhunderten in Gebrauch befindliches Wort, als Marke zugelassen hat. In der Wikipedia gibt es den Beitrag dazu schon seit 2011, also man hätte sich schon sehr leicht darüber informieren können.

    Hier sind die Details zur Registrierung und Gewährung: https://register.dpma.de/DPMAregister/m…020140329972/DE

    Ich versuch derweil das "E" als Marke für den deutschen Raum zu reservieren und mit der richtigen Anwaltskanzlei, dürften es nur Wochen dauern, bis ich der reichste Mann in Deutschland bin /emoticons/wink@2x.png 2x" title=";)" width="20" data-src="/emoticons/default_wink.png">

    Gruß
    Joaquin

  • Die Löschung können wohl viele beantragen, genauer kennt sich da jeder Jurist aus. Als Warnung für den Shopbetreiber, der ja vermutlich mitliest: Die Kosten trägt eher nicht der Löschungsantragsteller.

    Trinke nicht den letzten Rest Tee, iss nicht den letzten Bissen und habe nicht das letzte Wort. (Armenien)

  • Ehrlich zugegeben, bin ich nicht in dem Thema, um auf Augenhöhe so zusagen mich darüber austauschen zu können. Als ich den Kommentar gelesen habe, habe ich mich gefragt: Was hat das überhaupt mit dem Thema zu tun und welche Konsequenzen das für mich hat. Und die Antworten habe ich mir wie folgt zurechtgelegt: Es hat nichts mit dem Thema zu tun und es hat absolut keine Konsequenzen für mich. Denn wenn ich eine Teekanne benutze, zahle ich keine Nutzungsgebühr an die Teekanne :) ...und sicherlich könnte ich, wie viele andere es tun, eine Teekanne bei eBay verkaufen ohne Ärger mit Teekanne zu bekommen.

  • Worauf bezieht sich der Schutz der Marke Teekanne bzw. der Marke Gaiwan?

    Im ersten Fall m.E. nicht auf das Gefäß. Im zweiten Fall würde auch keine Gebühr für das Nutzen des Gefäßes anfallen, auch wenn das jemand hier geschrieben hat, aber denk doch mal nach, warum wohl die Marke eingetragen wurde, wenn das so gar keine Folgen haben sollte. ;)

    Trinke nicht den letzten Rest Tee, iss nicht den letzten Bissen und habe nicht das letzte Wort. (Armenien)

  • Als meine liebe Schwiegermama 1982 das TKK gegründet hatte, war im Logo urprünglich ein symbolisierter Wasserkessel. Dieser riesige Kessel war ihr Glücksbringer für das Geschäft und den gibt es auch heute immer noch. Nun sieht er einer Teekanne ziemlich ähnlich und sie musste damals in der Tat das Logo und die Ladenbeschriftung außen am Geschäft korrigieren. Also die Firma Teekanne hatte ihr rechtlich die Nutzung dieses Symbols verboten und sie hatte keine andere Wahl als die Kanne zu streichen.

    Habe auch schon ähnliche Geschichten von der T.kampagne gehört. Kollegen in Berlin wurden rechtlich unter Druck gesetzt wegen irgendwelchen Schaufenstergeschichten. Ich kann mich leider nicht an die Details erinnern, aber die haben wohl Scouts welche Branchen-Mitbewerb abklappern um solchen Kram zu kontrollieren. /emoticons/rolleyes@2x.png 2x" title="9_9" width="20" data-src="/emoticons/rolleyes.png">

    [size=14][font='lucida sans unicode, lucida grande, sans-serif']Ein Leben ohne Tee ist möglich, aber sinnlos.[/size][/font]

  • In diesem Zusammenhang erinnere ich mich an die Kuriosität, daß irgendeine Firma, die wohl ihren Sitz in Hongkong hat (was nicht bedeuten muß, daß sie von Chinesen gegründet wurde!) sich hierzulande die Marke "Black Friday" hat schützen lassen, und für die Nutzung der Marke Gebühren verlangt! Auch ein Begriff, der seit langem in den USA üblich ist. Auch hier droht Ärger, wenn Händler diesen Begriff benutzen, jedenfalls, bis die Marke wieder gelöscht ist.

Participate now!

Don’t have an account yet? Register yourself now and be a part of our community!