ich greif das mal wieder auf, da es mir genau um das Thema geht.
mir ist nun auch ne YS Sendung im lokalen Zoll hängengeblieben, weil sie laut Schreiben von der Dt. Post im Frankfurter Zoll nicht verzollt werden konnte.
Worlaut: "Wir konnten eine Paketsendung mit Herkunft ausserhalb der EU nicht beim Deutschen Zoll zur Verzollung anmelden. Ihre Paketsendung wurde daher bei folgendem Zollamt hinterlegt"
Gründe werden keine angegeben, lediglich der Hinweis auf Artikel 28 und 29 (Vertrag über die Arbeitsweise der EU), deren Vorraussetzungen nicht erfüllt seien.
Ich hab mal nachgesehen.
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/…12E/TXT&from=EN
TITEL II
DER FREIE WARENVERKEHR
Artikel 28
(1) Die Union umfasst eine Zollunion, die sich auf den gesamten Warenaustausch erstreckt; sie umfasst das Verbot, zwischen den Mitgliedstaaten Ein- und Ausfuhrzölle und Abgaben gleicher Wirkung zu erheben, sowie die Einführung eines Gemeinsamen Zolltarifs gegenüber dritten Ländern. 26.10.2012 Amtsblatt DE der Europäischen Union C 326/59
(2) Artikel 30 und Kapitel 3 dieses Titels gelten für die aus den Mitgliedstaaten stammenden Waren sowie für diejenigen Waren aus dritten Ländern, die sich in den Mitgliedstaaten im freien Verkehr befinden.
so, das heisst erstmal nur, dass die Bedingung nicht erfüllt ist, weil China kein EU Mitgliedsstaat ist, also waren ausserhalb der EU eingeführt werden, und daher das Verbot auf Ein- und Ausfuhrzölle und Abgaben nicht gilt. -> Folgeschluss: es gelten Einfuhrzölle und Abgaben.
Artikel 29
Als im freien Verkehr eines Mitgliedstaats befindlich gelten diejenigen Waren aus dritten Ländern, für die in dem betreffenden Mitgliedstaat die Einfuhrförmlichkeiten erfüllt sowie die vorgeschriebenen Zölle und Abgaben gleicher Wirkung erhoben und nicht ganz oder teilweise rückvergütet worden sind.
D.h. im Endeffekt das selbe, China ist kein Mitgliedsstaat der EU, somit ist die Vorraussetzung für freien Warenverkehr nicht erfüllt.
Man kann die Aussage des Schreibens im im Grund so auffassen, dass das Paket weil es nicht aus der EU kam, beim Zoll nicht "als freie Ware" verzollt werden konnte und deshalb beim lokalen Zollamt gelandet ist.
Wieso der Zoll das nun wirklich nicht bearbeitet hat und die entsprechende Steuer und Zollgebühr erhoben hat (wofür es ihn in dem Fall eigtl. gibt), bleibt im Ungewissen.
Die "Deutsche Post DHL Zollübergabestelle" will nun 28.50 Euro "Nachverzollungsgebühr", falls man die Rechnung und Zahlungsnachweis an dieselbige Stelle schickt.
Ich hab daraufhin beim lokalen Zollamt angerufen und nachgefragt, ob es denn auch "Nachverzollungsgebühr" kosten würde, wenn ich die Rechnung und Zahlungsnachweis selber zum Zollamt bringe: Antwort: NEIN.
D.h. nun also, der Zoll macht die Verzollung (also Berechnung von Steuern und evtl. Zollgebühren) ohne extra Gebühren, das Zollamt ist ja staatlich und die Zollbeamten bekommen ihr Entgelt schon durch unsere Steuern. D.h. beim Zollamt selbst gibt es weder eine Verzollungsgebühr, noch eine Nachverzollungsgebühr, man zahlt lediglich staatlich festgelegte Zollgebühren bei Warenwerten von über 150 Euro, die aber von den von der "Deutschen Post DHL Zollübergabestelle" unabhängig wären.
Man zahlt im Endeffekt die 28.50 Euro "Nachverzollungsgebühr" bei der "Deutschen Post DHL Zollübergabestelle" nur dafür, dass sie die vom Empfänger zugesandte Rechnung beim Zollamt vorlegen und das Paket mitnehmen.
Ich finds ehrlich gesagt ne Frechheit, derart viel Geld zu verlagen, nur um ein Paket "nochmals" beim Zollamt vorzulegen inkl. der Rechnung und es wieder mitzunehmen.
Für jeden Tag, den das Paket bei der "Deutsche Post DHL Zollübergabestelle" lagert, zahlt man nochmals 50 cent an die Post. Wenn es nämlich beim Zollamt liegen würde zur Abholung, würde es evtl. keine Lagergebühren kosten.
Interessant ist also, dass das Paket bei der "Deutsche Post DHL Zollübergabestelle" liegt und nicht beim Zollamt.
D.h. wenn man selber zum Zoll fahren sollte, der Zoll es dann wohl effektiv erstmal bei DHL im Lager abholen muss bzw es sich von DHL bringen lassen muss, um es verzollen zu können (-> Wartezeit beim Zoll) und einem dann aushändigen zu können.
Gut, also wir wissen nun, wofür die 28.50 Euro genau zu zahlen sind:
- "eigentlich" fürs nochmaliges Verbringen des Pakets von der "Deutsche Post DHL Zollübergabestelle" zum Zollamt (wobei sie das wenn man selber hinfährt laut Auskunft des Zolls dann kostenlos machen, d.,h. für mich also dass die 28.50 Euro nicht dafür bezahlt werden)
- für das Vorlegen der zugesandten Rechnung an den Zoll.
- für das evtl. Öffnen des Pakets anstelle des Empfängers.
- fürs Abholen des Pakets beim Zollamt, um es dann auszuliefern.
Also nur für die letzten drei Tätigkeiten.
"Nachverzollungsgebühr" ist für mich also vom Wortlaut her teilweise etwas irreführend, da der Zoll selbst ja erst Bearbeitungsgebühren ab 150 Euro berechnet.
Man bezahlt die "Deutsche Post DHL Zollübergabestelle" wie die GDSK wohl auch fürs Öffnen des Pakets, falls nötig. Das geht in diesem Fall wohl, da die Dt. Post dafür keine Vollmacht vom Bürger benötigt, da sie im Auftrag des Staates/Bürgers handelt mit Postbeamten. Es war immerhin keine auszufüllende Vollmacht dabei, wie bei der GDSK notwendig.
Nunja.. im Grund ist es so wie gesagt, man kann entweder selbst hinfahren und diese 3 Tätigkeiten selbst übernehmen (Rechnung vorlegen, evlt. Paket öffnen, und am Ende mitnehmen) oder der der "Deutsche Post DHL Zollübergabestelle" dafür 28.50 Euro zahlen und die notwendigen Dokumente per Post zuschicken.
Ich habe vorher beim Zollamt angerufen und nachgefragt, ob ich die Rechnung nicht einfach ans Zollamt selbst schicken kann, damit sie es berechnen und verzollen können, z.b. per FAX.
Antwort: "NEIN, die Zeiten mit Faxen sind vorbei, jetzt übernimmt das die Post und es kostet 28.50 wenn sie nicht selbst vorbeikommen".
Eine klare Ansage. Der Zoll macht sich die Arbeit nicht mehr, das Fax aus dem Faxgerät zu nehmen, und bei e-mail mit Anhang ist man wohl noch nicht angekommen. Der Zoll wills schriftlich, auf Papier und nur noch persönlich vorgelegt, egal von wem. Fax ist out, Internet noch nicht in.
Der Grund ist für mich erstmal nicht ersichtlich, da es für den Kunden Mehrkosten bedeutet, was ja nicht im Interesse des Bürgers läge, gerade bei einer staatlichen Einrichtung.
Wenn man aber betrachtet, dass die Deutsche Post eine AG (Aktiengesellschaft) ist, also kapitalorientiert aufgebaut ist und Gewinn erwirtschaften muss, obwohl in dieser Firma "auch" Beamte arbeiten, wird klar, dass die Firma Deutsche Post DHL diese Arbeit wohl gerne für 28.50 Euro erledigt, zumal der Staat eh nichts zusätzlich eingenommen hatte, wenn der Zollbeamte das Fax aus dem Faxgerät auf den Tisch gelegt hat.
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Wo nun wer die Finger im Spiel hatte, ist die Preisfrage. Vllt hat die Post einfach von sich aus, wie die anderen Kuriere schon seit längerem den Dienst angeboten und der Zoll daraufhin den Griff vom Faxgerät eingestellt, bietet aber weiterhin die persönliche Abgabe der Rechnung und Abholung des Pakets an.
Logisch wäre für mich aber trotzdem weiterhin die mögliche postalische Einreichung der Rechnung an das Zollamt, damit die Verzollung durchgeführt werden kann.
Denn ob das Stück Papier nun persönlich vorgelegt wird am Schalter, per Post kommt, oder per Fax oder per e-mail Anhang, sollte eigtl. keinen Unterschied machen.
Dem Zoll muss es ja nur vorliegen, damit die Verzollung durchgeführt werden kann.
Sicher, es besteht die Möglichkeit der Selbstverzollung, allerdings geht es darum ja in dem Fall überhaupt nicht. Man will ja nicht selbst verzollen, das darf ruhig der vom Staat bezahlte Zollbeamte machen wie sonst auch üblich, man will ihm ja nur die Rechnung zukommen lassen.
Ihr seht: für mich in dem Sinn unverständlich, wieso das nun die Post "Nachverzollen" muss, wenn es früher auch einfach mit Zusendung der Rechnung ans Postamt funktionierte.
Evtl. muss eben nun jemand "persönlich" da sein, der im Notfall das Paket öffnen kann, und daher kann das eben nur ein Postbeamter, man selbst, oder eine Person mit Vollmacht sein.
Es geht wohl im Grund gar nicht mehr um die Rechnung ansich, die aber evtl. auch von Nöten sein "kann". Es geht nur noch darum, dass jemand persönlich bei der Verzollung dabei ist.
Wieso aber dann die meisten Pakete doch einfach so verzollt werden können beim Hauptzollamt in Frankfurt, egal ob mit oder ohne Zahlung von Steuern, klingt unlogisch,
Auf meine Frage beim Zollamt wieso das diesmal der Fall wäre hieß es nur das weiß er nicht und im Grund muss alles ab 22 Euro verzollt werden, und man müsste persönlich vorbeikommen, dann wüsste mans.
Auskunftsfreudig sind die Beamten also nicht gerade, das zeigt aber wiederum auch nur, dass sie dafür nicht bezahlt werden, das also nicht ihr Job ist, Anfragen per Telefon nachzugehen, sondern jemand persönlich am Schalter vorsprechen muss.
Evtl. muss die Post den Service also nun anbieten, da einfach vom Zoll aus bestimmte Vorgänge vorgesehen sind, aus welchen Gründen auch immer, die irgendwann mal ein Gericht festgelegt hat. Evtl. auch aufgrund von EU Richtlinien.
entgültiges Fazit: viele werdens nicht verstehen, die 28.50 Euro klingen relativ hoch dafür, dass sich jemand für einen hinstellt und die Rechnung vorlegt und das Paket evtl. öffnet und wieder mitnimmt. Aber so sind nun die Regeln. Der Zoll weigert sich, postalisch oder per Fax Rechnungen und Dokumente anzunehmen, wie früher üblich. Daher bleibt einem nichts anderes mehr übrig als selbst hinzugehen oder der Post nen Haufen Geld zu zahlen.
ach ja.. eine Sache noch:
Wenn die Rechnung z.b. in Luftpolsterfolie aussen am Paket angebracht ist, das Blatt Papier als "verpackt" ist, gehört sie zum Inhalt, d.h. "das Paket" muss geöffnet werden, auch wenn es sich nur um die Plastikfolie handelt, in der sich die Rechnung aussen am Paket befindet.
Deshalb muss die Rechnung aussen am Paket so angebracht sein, dass sie ohne "Öffnen" entnehmbar ist.
Eine irre Regel, die aber beim Zoll so durchgeführt wird, wie mir zweimal beim Zoll bestätigt wurde.
Manchmal wundert man sich, dass die Rechnung aussen am Paket fast rausfliegt, die Plastiktasche also an einer Seite offen ist, und man denkt sich, na toll, so fällt doch die Rechnung relativ einfach raus, wieso haben die das nicht richtig zugemacht, aber genau das ist der Knackpunkt, das soll so sein.
Evtl. ein Grund mehr, wieso die Pakete nicht verzollt werden können, wenn die Rechnung nicht ohne Schere bzw. "Öffnen" der Plastikhülle entnommen werden kann.