Posts by digitalray

    [Bearbeitet durch miig: Zitate- und Rausschmiss-Diskussion ausgelagert]

    Und zu den Yixing Kännchen: halbhandgefertigte sind doch Massenware, da braucht es keinen Meister dazu, die gibt es ab ca. 15 Euro in China. Normalpreis im Laden wie bei TaeTea ist aber durchaus ebenfalls 60-80 Euro.

    Rein handgefertigte Kännchen von Meistern mit bestem Ton sind doch weitaus seltener und dadurch berechtigt, dass es wirklich Einzelstücke sind, oder es nur wenige Stücke gibt, teilweise nur 3 oder auch mal 10, vllt. auch mal 20, und es keine Standardformen dafür gibt.

    Von all dem würde ich aber die Billigkännchen trennen die es für unter 5 Euro gibt.

    ach ja.. bin inzwischen nun auch etwas weiter bzw am Ende der Fahnenstange angekommen.

    Fazit: um den besten Gesamt-Cold Brew zu bekommen ohne Gong Fu Methode (das wäre erst umami (süß), dann shibumi (bitter)) lässt man 1g pro 100ml (z.b. eine 0.8L Flasche mit 8g) exakt 60 Minuten im Kühlschrank, schüttelt zwischendrin mal und gießt nach der Stunde ab/um, so erhält man schon nach 40 Min den maximal möglichen Gehalt an L-Theanin und Glutaminsäure (Umami) sowie nach 60 Minuten die maximal mögliche Menge Koffein und Catechine (bitter, Shibumi) (Quelle: Uni Studie vov Monobe et. al.), beides zusammen ergibt erst die gute Mischung aus süß, sauer und bitter.

    Bei der klassischen warmen Gyokuro Methode macht man es üblicherweise mit der Gong Fu Methode, 40 Grad 2 Min für süßes umami, 10sek 80 °C für eine ideale Mischung beider Aromen und danach nochmal 45sek 90 °C für reines shibumi (Matcha ähnliche herbe leichte Bitterkeit mit grasigen Noten).

    die 1 Std. Coldbrew Methode ist in dem Sinn auch ideal für Gyokuro um alles maximal mögliche in kalten Wasser zu extrahieren (nach einer Stunde löst sich in kaltem Wasser kein Koffein mehr, die maximal mögliche Menge, etwa 30-50% sind erreicht, dafür löst sich das L-Theanin kalt vollständig, man profitiert also von einem eher süßen Cold Brew Gyokuro mit 50 % Koffein und gesunden Catechinen die es interessanter machen).

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    Am 8.6.2018 um 16:34 schrieb KlausO: So, ich war beim Zoll und hatte ein sehr nettes informatives längeres Gespräch. Es hat nichts mit Zollerklärung und, oder Rechnug, beides war vorhanden zu tun. Leider ist es so, dass Tees aus China eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" wegen Pestiziden brauchen. Fehlt diese, dürfe bei uns ja allen der Fall sein, muss dieser Tee zum Veterinär. In meinem Fall würde daß schon in Frankfurt mehr oder weniger auf dem Paket vermerkt, daher der Weg nach Böblingen zum Zollamt.

    Ich hatte also nur Glück. Bei meinem Gespräch habe ich sehr viel Information erhalten, die ich euch in einem neuen Thema weiter geben möchte. Ich muß das alles erst mal am Wochenende zu Papier bringen, natürlich digital.

    Mein vorläufiges Resümee für mich, keine Direktbestellung aus China. Beim nächsten Mal bin ich fällig.

    da hab ich genau das gegenteil vom zollbeamten und der "kundenhotline" des dt. zolls erfahren.

    die infos von dir trafen bei meiner auskunft nur auf händler, also kommerzielle einfuhr zu, bzw. auf mengen die zum kommerziellen zweck ausreichen würden, da wurde mir eine menge von 1-2 kg gesagt, ab welcher die beamten es als nicht mehr privat sehen könnten, die auslegung liegt aber bei jedem zollamt und beamten, manche könnten auch schon bei mehr als 100g einen handel vermuten, andere erst bei mehreren kilos.

    mir wurde zusätzlich gesagt, dass eine pestizidbelastung bei privatpersonen den zoll nicht interessieren würde, und es da auch keine tests braucht, es ginge dabei nur um das in den verkehr bringen in europa und da gelten strenge regeln. was ich mir selber reinfpeife an pestiziden ist dem zoll egal. (wortwörtlich).

    zusätzlich gebe es aber für statistische und forschungszwecke bei 10 % der einfuhren aus china (wurde mal festgelegt vor jahren) trotzdem prüfungen damit die ministerien wissen was da so angeliefert wird, unabhängig ob privat oder kommerziell, diese prüfung kann durchgeführt werden, wenn der kunde es zahlt. zahlt er nicht wird die sendung entweder vernichtet oder nach absprache mit der pflanzenbeschau ausgeliefert (das ist soweit ich es mitbekommen habe nicht genau festgelegt wie die einzelne zollämter damit umgehen).

    aber ich bin gespannt was sie dir da erzählt haben bei deinem lokalen zollamt (welches war es denn ?).

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    vor 19 Stunden schrieb phoobsering: zudem frag ich mich, was ein veterinär mit pestiziden zu tun haben soll?!

    das nennt sich beim Zoll "Pflanzenbeschau" und hat mit einem Botaniker zu tun.

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    vor 13 Minuten schrieb GoldenTurtle: Nachdem im Forum doch schon lange vor China mit EMS nach Deutschland gewarnt wird wegen diesen ganzen Sonderaufwänden, schnall ich es echt überhaupt nicht warum doch immer und immer wieder so bestellt wird. Es ist mir unbegreiflich und es kommt mir vor wie in einer Live-Geschichtsstunde; die Menschheit lernt aus der Geschichte nichts, aus irgendwelchen Gründen probiert der Mensch immer wieder dieselben verlockenden Irrwege, auch wenn andere bereits explizit davor gewarnt haben.

    das liegt daran, dass die EMS Sendungen aus China seit nem Jahr ca. nicht mehr von der GDSK abgewickelt werden, sondern von DHL und der dt. Post und es im Grund auf der Hand liegt was hier los ist, im Grund sind es keine Schwierigkeiten, es fehlt einfach zu 95 % die Rechnung aussen am Paket, damit die Zollbeamten die Rechnung fertig machen können.

    EMS scheint in China sowas zu sein wie hier DHL, also ein "normaler" (für dt. Verhältnisse) Paket Lieferdienst. EMS Sendungen werden in China den Trackings und Stempeln nach von der chin. Post abgewickelt, bzw laufen über deren Einrichtungen. Dabei übernimmt wohl EMS auch hier am Zoll die Abfertigung von chin. Seite aus und gibt es dann an die dt. Post (oft ohne die Rechnung /emoticons/tongue@2x.png 2x" title=":P" width="20" data-src="/emoticons/default_tongue.png"> ).

    Mit Airmail wird das wohl direkt von der dt. Post gehandelt wenn es eintrifft und somit liegt denen die Rechnung wenn sie aussendran war auch direkt vor für die Zollbeamten.

    Das ist meine derzeitige Vermutung.

    Scotts Idee war z.b. die Rechnung aussen zweimal dran zumachen, einmal zusammen mit den Frachtpapieren und nochmal extra für den dt. Zoll.

    Um nochmal direkt auf deine Frage zurück zu kommen.. Auch wenn man z.b. Express Small Parcel wählt oder andere Methoden, wird es meist mit EMS transportiert, ohne dass explizit EMS dabei steht.

    Das ist, wie wenn man hier zur Post geht und sagt man würde es gerne als Paket schicken, dann gehts auch mit DHL los und nicht mit der dt. Post (die machen nur Päckchen und Warensendungen) und wenn man es als Express Päckchen (Express Small Parcel drüben) verschicken mag, landet es auch bei DHL.

    Ich glaub so kann man sich das vorstellen da drüben.

    Wieso Airmail nicht bei EMS landet und trotzdem schnell da ist liegt wohl einfach am Transportweg. Auch wenn die Flugzeuge oft mal 7 Tage brauchen von Shanghai bis Frankfurt laut Tracking /emoticons/wink@2x.png 2x" title=";)" width="20" data-src="/emoticons/default_wink.png">

    ich geh inzwischen nach Besprechen mit Scott davon aus, dass EMS China die Rechnung aussen am Paket ab und zu abmacht zusammen mit den Frachtbriefen und es deshalb Probleme gibt beim dt. Zoll.

    EMS Japan war bisher nie ein Problem, immer nach 4-7 Tagen da.

    Scott meinte er macht jetzt evtl. extra Plastiktaschen für Lieferungen nach Deutschland ans Paket dran wo die Rechnung nochmal getrennt angebracht wird.

    Bis dahin scheint Airmail die bessere Wahl zu sein.

    @Joscht

    jo, aber was wolltest du denn jetzt eigtl. damit ausdrücken ?

    dass du ihn schon lange nicht mehr getrunken hast, dass er trotz versch. wasser und temps nicht groß was hermacht, dass er recht schwach ist und erst beim 12ten aufguss was bringt ?

    wortspiele sind ja ne tolle sache, aber man muss ja auch in irgendner art verstehen können worums eigtl. geht /emoticons/biggrin@2x.png 2x" title=":D" width="20" data-src="/emoticons/default_biggrin.png">

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    vor 15 Stunden schrieb Joscht: 2015 Jingmai Shengtai - FarmerLeaf

    Liegt's am Menschen oder liegt's am Tee? Mir ist er kaum in Erinnerung! Wiewohl das Prozedere der letzten Wochen allemal gleich war, Schwarzwaldwasser zu 98Grad, 5g auf 80ml, Ziehzeiten... die ziehen zwar etwas an, aber da wäre ja eher ein Ausschlag nach oben oder unten. Ich schiebe es mal auf "Die Ermordung des Commendatore", ich kam bei der zwölften Infusion etwas zu Bewusstsein, bitter bitter, nein, der Geschmack, feines Bitter. Naja, es gibt ja noch die eine oder andere Gelegenheit, ohne Murakami diesen Tee wertzuschätzen. Prost!

    Hi Joscht, unbekannterweise muss ich doch mal nachfragen was die eigtl. Aussage deines Posts ist, habs nämlich auch nach 2 mal lesen nicht verstanden worums geht.

    @AnTuras naja.. im Grund ist das rechtlich das selbe..

    Man muss persönlich am Schalter stehen, damit die "Zollanmeldung" rechtlich gültig ist.

    Die Dokumente per e-mail stellen wohl keine "gültige Zollanmeldung" dar, können aber anscheinend wenn man dann selber da ist, genutzt werden um die Steuer zu berechnen.

    Oder man zahlt eben DHL 28.50, dann stellt der sich an den Schalter und sagt Hallo (Zollanmeldung) und die Dokumente die man per email geschickt hat, werden genauso zur Berechnung genutzt.

    Fall gelöst.. ich war beim Zoll.

    Es war keine Rechnung aussen am Paket dran. So konnte der Zoll die Steuer nicht berechnen und es nicht an DHL weitergeben.

    Daher auch der Satz "DHL konnte das Paket nicht verzollen / beim Zoll anmelden", und daher auch die verlangten Extra Gebühren für die nochmalige bzw. "NACHverzollung" von DHL, was aber immer noch bedeutet, einer von der DHL Zollabteilung (im selben Gebäude wie der Zoll) geht zum Zoll einen Raum weiter und sagt "Hallo, Postnummer 1234, hier is die Rechnung, die gefehlt hat."

    Der Zoll berechnet dann alles und gibt dem Typ das Paket. Dann geht alles seinen normalen Lauf weiter, der schon bezahlt ist und DHL liefert es aus.

    Für die Zustellung ans lokale Zollamt, 5 Schritte in den Nebenraum, ein "Hallo, die Zollnummer ist 1234, hier ist die Rechnung" will die dt. Post 28.50 Euro.

    Das seh ich nich ein, da mich die gesamte Lieferung von Frankfurt aus inkl. erster Zollanmeldung (in dem Fall erfolglos, da Rechnung fehlte) wohl nur in etwa 5,90 Euro kostet wie ein normales Paket, und die Lieferung innerhalb Deutschlands mit DHL schon bezahlt wurde mit den Gesamtlieferkosten von China aus im Wert von 12 Euro (DHL + EMS in China bis Deutschland inkl. Flug), daher finde ich für die Aktion 28.50 Euro unglaublich überteuert.

    Der Zöllner meinte zu mir "für 28.50 Euro kann man ja schonmal selbst zum Zollamt kommen", was ich jetzt nich fand und meinte nur, dass das für mich eben 2 Stunden Fahrt sind und ich auf der anderen Seite von München wohne. Er meinte dann auch, dass die Pakete auch ohne besonderen Grund im lokalen Postamt ankommen, z.b. wenn in Frankfurt zu viel los ist.

    Naja, in meinem Fall war es nun klar, keine Rechnung am Paket dran.

    Chinesische Zollaufkleber mit Inhalt, Gewicht und Warenwert werden vom dt. Zoll wohl ignoriert obwohl eigtl. alles draufsteht.

    Immerhin war ich "schon" nach 20 Minuten Warten (es war nur einer vor mit dran, und der wurde an einem anderen Schalter bedient) wieder draussen.

    Dafür dass nichts los war und nur der Wind durchs Büro gefegt hat mit insg. 7 Mitarbeitern die sich irgendwie die Zeit vertrieben haben, fand ich 20 Minuten dann doch zu lange..

    Man will nicht wissen, wie lange es sonst evtl. dauert, wenn mal 10 Kunden kommen, aber es ging wohl hauptsächlich darum, dass einer das Paket aus dem Lager holen musste.

    Witzigerweise hatte der Zöllner auch direkt meine per e-mail geschickte Rechnung in der Hand, obwohl Rechnungen per e-mail ja generell nicht angenommen werden beim Zollamt /emoticons/wink@2x.png 2x" title=";)" width="20" data-src="/emoticons/default_wink.png">

    Naja.. das Schmankerl war, dass er seinen 8000 Seiten dicken Zollkatalog aufgeschlagen hat und was von "grüner Tee fermentiert" faselte.. Da wollte ich ihm schon ins Wort fallen, hab mich aber doch zurückhalten können, da ich mir dachte, dass das die Sache dann eher verkomplizieren würde, wenn es gar keinen fermentierten grünen Tee gibt, wer weiss was in dem Fall für Steuern angefallen wären oder was dann passiert wäre, vllt. haben sie für den Fall einen dicken roten Knopf und es wird dann erstmal beschlagnahmt, weils nicht katalogisiert ist.

    übrigens: grüner Tee, Katalognummer 0000903 ist in Wirklichkeit MATE TEE., nicht zu verwechseln mit 00000902 Tee, auch aromatisiert, denn da gibt es dann die Kategorie Tee, grün (Grüntee), und da nochmal die Unterkategorie "unmittelbar verpackt" vs nicht unmittelbar verpackt, das war mir dann aber doch zu hoch was "unmittelbar verpackt" genau bedeutet. Google wusste es jedenfalls nicht, und somit wohl keiner ausser dem Zoll selbst.

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    Ich bin nun etwas weiter.

    Ziel: Umgehung der Zollanmeldung durch DHL für 28.50 Euro.

    Hab zuerst mal die Rechnung und Bestellbestätigung testweise per email ans zuständige Zollamt geschickt, anstatt das persönlich am Schalter vorzulegen. Machte für mich keinen Unterschied.

    Für den Zoll aber schon. Ich bekam folgende Antwort:

    "Eine Übersendung von Erklärungen oder Rechnungsunterlagen mittels Brief/Fax/Email stellt grundsätzlich keine gültige Form der Zollanmeldung dar und ist daher grundsätzlich nicht anzunehmen."

    Der Knackpunkt ist hier anscheinend die "Zollanmeldung", und die kann nur folgendermaßen geschehen:

    "Als gültige Formen der Zollanmeldung kommen hierzu in Betracht:

    - mündliche Zollanmeldung durch persönliches Vorstellig werden

    - schriftliche Zollanmeldung mittels Einheitspapier oder Internetzollanmeldung via Webapplikation IZA-Online (erhältlich auf Zoll.de)

    - EDV-Zollanmeldung über das IT-Fachverfahren ATLAS"

    Also hab ich daraufhin die Internetzollanmeldung ausgefüllt und online abgeschickt, allerdings muss man das ganze auch noch ausdrucken und unterschreiben, daher hieß es:

    "Die von Ihnen unterschriebene Zollanmeldung sowie die weiteren erforderlichen Anlagen und Unterlagen legen Sie bitte Ihrem zuständigen Zollamt innerhalb von 30 Tagen zur Entgegennahme vor."

    Ich schickte nun also die unterschriebene Anmeldung und Unterlagen erneut per e-mail ans Zollamt und bekam aber wieder eine Absage, denn online geht nicht, nur per Post.

    "die IZA muss in zweifacher Form ausgedruckt, unterschrieben und im original zusammen mit den Rechnungsunterlagen im Zollamt (XYZ) vorgelegt werden. Das heißt Sie können uns die genannten Unterlagen z.B. per Post zusenden (per E-Mail ist die Zollanmeldung nicht anzunehmen)."

    Zusätzlich wurde ich aber auf folgendes hingewiesen:

    "Ihre IZA enthält mehrere Fehler. Daher könnte diese Zollanmeldung nicht angenommen werden [...] Eine Zollanmeldung (IZA) ist eine Steuererklärung beim Zoll, daher können falsche Angaben im schlimmsten Fall juristische Folgen für den Anmelder haben."

    Nunja... so einfach scheint es dann doch nicht zu sein (obwohl ich mir Stunden Zeit genommen hab und auch den GDSK Selbstverzollungsblog durchgearbeitete habe), und bevor ich wegen falschen Angaben bei der "Steuererklärung" noch juristische Folgen zu erwarten hätte, fahr ich jetzt doch selbst hin.. 2 Stunden Fahrzeit und morgens 3 Stunden früher aufstehen, effektiv 10 Euro Benzinkosten.

    Ersparnis durchs selber hinfahren für mich vs. DHL Zollanmeldung: 18.50 Euro.

    Jetzt darf ich mir eben überlegen ob mir die 2 Stunden Autofahren und 3 Stunden früher aufstehen vor der Arbeit die 18.50 Euro Ersparnis wert sind..

    Immerhin kann man aber anscheinend die DHL Zollanmeldung per e-mail ans Zollamt schicken.. das geht.. da nimmt man ja auch 28.50 Euro ein /emoticons/wink@2x.png 2x" title=";)" width="20" data-src="/emoticons/default_wink.png">

    O-Ton Zoll: "wenn Sie eine Sendung zugestellt haben möchten, dann senden Sie uns bitte den Antrag für die "Nachträgliche Postverzollung" (siehe Anlage zum Benachrichtigungsschreiben der Deutschen Post) ausgefüllt und unterschrieben z.B. als PDF-Datei oder Bild-Datei per E-Mail zu."

    Alles andere ist aber per e-mail nicht möglich.

    Das macht sprachlos.. /emoticons/blink@2x.png 2x" title="O.o." width="20" data-src="/emoticons/blink.png">

    @Quorton ich hatte noch nie einen Warenwert von weniger als 22 Euro und bisher kam alles an Tee durch, auch mit 3,5 kg und über 200 Euro, ohne dass ich jemals Probleme hatte oder zum Zollamt musste.

    Irgendwann erwischts aber jeden Mal. In dem Fall versteh ich es zwar nicht, weil Scott extra aussen ne Rechnung dran gemacht hat und es weniger als 70 Euro sind (-> bei 7 % Teesteuer weniger als 5 Euro Steuer -> nicht steuerpflichtig), aber ich fahr am Freitag selbst hin und schau mir das an wo der Haken liegt.

    naja und dazu bekommst du die qualität zu den relativ günstigen preisen hier eben auch schlecht. da fährt man dann eben alle 2 jahre mal zum zoll.

    grad gesehen, kleine Korrektur: Das Paket wurde für sie bei folgendem Zollamt "hinterlegt".

    D.h. das Paket liegt eh schon beim Zollamt vor, muss also nicht extra nochmal dorthin gebracht werden. Man zahlt die Lagergebühren also trotzdem an die Dt. Post DHL, obwohl es im Lager des Zollamts liegt.

    Das würde für mich bedeuten, dass entweder für jeden Lagergebühren erhoben werden beim Zoll (ob Kuriere oder Bürger), also DHL Lagergebühren beim Kunden anfordert, weil es für DHL etwas kostet, die Pakete zu hinterlegen im Lager des Zollamtes, oder dass DHL einfach so Lagergebühren fordert, obwohl die Lagerung für Bürger ansonsten kostenlos wäre. Dieser Punkt wäre auch mal interessant.

    zu den Lagerkosten:

    Zoll: "Die Lagerung von Postsendungen bei der Zollstelle ist kostenpflichtig - ab einer Lagerdauer von 10 Tagen werden Lagerkosten in Höhe von mindestens 5 Euro erhoben."[/b]

    Deutsche Post: "Der Zoll wird gemäß Zollkostenverordnung eine Verwahrungsgebühr von 0,50 € pro Kalendertag für das Lagern Ihrer Sendung von Ihnen fordern."[/b]

    Für mich ganz klar ein Widerspruch. Der Zoll erhebt erst ab 10 Tagen eine Gebühr von mind. 5 Euro, die Post will pro Kalendertag schon 50 Cent, angeblich laut Zollkostenverordnung.. Obwohl dort nur der Betrag von 5 Euro nach 10 Tagen fällig wird, bei weniger als 10 Tagen aber wohl nicht. Eine glatte Lüge also wohl von der Deutschen Post, dass der Zoll pro Kalendertag 50 Cent fordern würde. Dem Betrag nach kommts hin, es wird aber außer Acht gelassen, dass er ab 10 Tagen Lagerkosten erhoben werden.


    Interessant wäre es, ob die Deutsche Post demnach bei 8 Tagen z.b. 4 Euro Lagergebühr auf ihrer Rechnung aufführt, obwohl der Zoll bei 8 Tagen noch nichts berechnet.

    ich greif das mal wieder auf, da es mir genau um das Thema geht.

    mir ist nun auch ne YS Sendung im lokalen Zoll hängengeblieben, weil sie laut Schreiben von der Dt. Post im Frankfurter Zoll nicht verzollt werden konnte.

    Worlaut: "Wir konnten eine Paketsendung mit Herkunft ausserhalb der EU nicht beim Deutschen Zoll zur Verzollung anmelden. Ihre Paketsendung wurde daher bei folgendem Zollamt hinterlegt"

    Gründe werden keine angegeben, lediglich der Hinweis auf Artikel 28 und 29 (Vertrag über die Arbeitsweise der EU), deren Vorraussetzungen nicht erfüllt seien.

    Ich hab mal nachgesehen.

    http://eur-lex.europa.eu/legal-content/…12E/TXT&from=EN

    TITEL II

    DER FREIE WARENVERKEHR

    Artikel 28

    (1) Die Union umfasst eine Zollunion, die sich auf den gesamten Warenaustausch erstreckt; sie umfasst das Verbot, zwischen den Mitgliedstaaten Ein- und Ausfuhrzölle und Abgaben gleicher Wirkung zu erheben, sowie die Einführung eines Gemeinsamen Zolltarifs gegenüber dritten Ländern. 26.10.2012 Amtsblatt DE der Europäischen Union C 326/59

    (2) Artikel 30 und Kapitel 3 dieses Titels gelten für die aus den Mitgliedstaaten stammenden Waren sowie für diejenigen Waren aus dritten Ländern, die sich in den Mitgliedstaaten im freien Verkehr befinden.

    so, das heisst erstmal nur, dass die Bedingung nicht erfüllt ist, weil China kein EU Mitgliedsstaat ist, also waren ausserhalb der EU eingeführt werden, und daher das Verbot auf Ein- und Ausfuhrzölle und Abgaben nicht gilt. -> Folgeschluss: es gelten Einfuhrzölle und Abgaben.

    Artikel 29

    Als im freien Verkehr eines Mitgliedstaats befindlich gelten diejenigen Waren aus dritten Ländern, für die in dem betreffenden Mitgliedstaat die Einfuhrförmlichkeiten erfüllt sowie die vorgeschriebenen Zölle und Abgaben gleicher Wirkung erhoben und nicht ganz oder teilweise rückvergütet worden sind.

    D.h. im Endeffekt das selbe, China ist kein Mitgliedsstaat der EU, somit ist die Vorraussetzung für freien Warenverkehr nicht erfüllt.


    Man kann die Aussage des Schreibens im im Grund so auffassen, dass das Paket weil es nicht aus der EU kam, beim Zoll nicht "als freie Ware" verzollt werden konnte und deshalb beim lokalen Zollamt gelandet ist.

    Wieso der Zoll das nun wirklich nicht bearbeitet hat und die entsprechende Steuer und Zollgebühr erhoben hat (wofür es ihn in dem Fall eigtl. gibt), bleibt im Ungewissen.

    Die "Deutsche Post DHL Zollübergabestelle" will nun 28.50 Euro "Nachverzollungsgebühr", falls man die Rechnung und Zahlungsnachweis an dieselbige Stelle schickt.

    Ich hab daraufhin beim lokalen Zollamt angerufen und nachgefragt, ob es denn auch "Nachverzollungsgebühr" kosten würde, wenn ich die Rechnung und Zahlungsnachweis selber zum Zollamt bringe: Antwort: NEIN.

    D.h. nun also, der Zoll macht die Verzollung (also Berechnung von Steuern und evtl. Zollgebühren) ohne extra Gebühren, das Zollamt ist ja staatlich und die Zollbeamten bekommen ihr Entgelt schon durch unsere Steuern. D.h. beim Zollamt selbst gibt es weder eine Verzollungsgebühr, noch eine Nachverzollungsgebühr, man zahlt lediglich staatlich festgelegte Zollgebühren bei Warenwerten von über 150 Euro, die aber von den von der "Deutschen Post DHL Zollübergabestelle" unabhängig wären.

    Man zahlt im Endeffekt die 28.50 Euro "Nachverzollungsgebühr" bei der "Deutschen Post DHL Zollübergabestelle" nur dafür, dass sie die vom Empfänger zugesandte Rechnung beim Zollamt vorlegen und das Paket mitnehmen.

    Ich finds ehrlich gesagt ne Frechheit, derart viel Geld zu verlagen, nur um ein Paket "nochmals" beim Zollamt vorzulegen inkl. der Rechnung und es wieder mitzunehmen.

    Für jeden Tag, den das Paket bei der "Deutsche Post DHL Zollübergabestelle" lagert, zahlt man nochmals 50 cent an die Post. Wenn es nämlich beim Zollamt liegen würde zur Abholung, würde es evtl. keine Lagergebühren kosten.

    Interessant ist also, dass das Paket bei der "Deutsche Post DHL Zollübergabestelle" liegt und nicht beim Zollamt.

    D.h. wenn man selber zum Zoll fahren sollte, der Zoll es dann wohl effektiv erstmal bei DHL im Lager abholen muss bzw es sich von DHL bringen lassen muss, um es verzollen zu können (-> Wartezeit beim Zoll) und einem dann aushändigen zu können.

    Gut, also wir wissen nun, wofür die 28.50 Euro genau zu zahlen sind:

    - "eigentlich" fürs nochmaliges Verbringen des Pakets von der "Deutsche Post DHL Zollübergabestelle" zum Zollamt (wobei sie das wenn man selber hinfährt laut Auskunft des Zolls dann kostenlos machen, d.,h. für mich also dass die 28.50 Euro nicht dafür bezahlt werden)

    - für das Vorlegen der zugesandten Rechnung an den Zoll.

    - für das evtl. Öffnen des Pakets anstelle des Empfängers.

    - fürs Abholen des Pakets beim Zollamt, um es dann auszuliefern.

    Also nur für die letzten drei Tätigkeiten.

    "Nachverzollungsgebühr" ist für mich also vom Wortlaut her teilweise etwas irreführend, da der Zoll selbst ja erst Bearbeitungsgebühren ab 150 Euro berechnet.

    Man bezahlt die "Deutsche Post DHL Zollübergabestelle" wie die GDSK wohl auch fürs Öffnen des Pakets, falls nötig. Das geht in diesem Fall wohl, da die Dt. Post dafür keine Vollmacht vom Bürger benötigt, da sie im Auftrag des Staates/Bürgers handelt mit Postbeamten. Es war immerhin keine auszufüllende Vollmacht dabei, wie bei der GDSK notwendig.

    Nunja.. im Grund ist es so wie gesagt, man kann entweder selbst hinfahren und diese 3 Tätigkeiten selbst übernehmen (Rechnung vorlegen, evlt. Paket öffnen, und am Ende mitnehmen) oder der der "Deutsche Post DHL Zollübergabestelle" dafür 28.50 Euro zahlen und die notwendigen Dokumente per Post zuschicken.

    Ich habe vorher beim Zollamt angerufen und nachgefragt, ob ich die Rechnung nicht einfach ans Zollamt selbst schicken kann, damit sie es berechnen und verzollen können, z.b. per FAX.

    Antwort: "NEIN, die Zeiten mit Faxen sind vorbei, jetzt übernimmt das die Post und es kostet 28.50 wenn sie nicht selbst vorbeikommen".

    Eine klare Ansage. Der Zoll macht sich die Arbeit nicht mehr, das Fax aus dem Faxgerät zu nehmen, und bei e-mail mit Anhang ist man wohl noch nicht angekommen. Der Zoll wills schriftlich, auf Papier und nur noch persönlich vorgelegt, egal von wem. Fax ist out, Internet noch nicht in.

    Der Grund ist für mich erstmal nicht ersichtlich, da es für den Kunden Mehrkosten bedeutet, was ja nicht im Interesse des Bürgers läge, gerade bei einer staatlichen Einrichtung.

    Wenn man aber betrachtet, dass die Deutsche Post eine AG (Aktiengesellschaft) ist, also kapitalorientiert aufgebaut ist und Gewinn erwirtschaften muss, obwohl in dieser Firma "auch" Beamte arbeiten, wird klar, dass die Firma Deutsche Post DHL diese Arbeit wohl gerne für 28.50 Euro erledigt, zumal der Staat eh nichts zusätzlich eingenommen hatte, wenn der Zollbeamte das Fax aus dem Faxgerät auf den Tisch gelegt hat. /emoticons/wink@2x.png 2x" title=";)" width="20" data-src="/emoticons/default_wink.png">

    Wo nun wer die Finger im Spiel hatte, ist die Preisfrage. Vllt hat die Post einfach von sich aus, wie die anderen Kuriere schon seit längerem den Dienst angeboten und der Zoll daraufhin den Griff vom Faxgerät eingestellt, bietet aber weiterhin die persönliche Abgabe der Rechnung und Abholung des Pakets an.

    Logisch wäre für mich aber trotzdem weiterhin die mögliche postalische Einreichung der Rechnung an das Zollamt, damit die Verzollung durchgeführt werden kann.

    Denn ob das Stück Papier nun persönlich vorgelegt wird am Schalter, per Post kommt, oder per Fax oder per e-mail Anhang, sollte eigtl. keinen Unterschied machen.

    Dem Zoll muss es ja nur vorliegen, damit die Verzollung durchgeführt werden kann.

    Sicher, es besteht die Möglichkeit der Selbstverzollung, allerdings geht es darum ja in dem Fall überhaupt nicht. Man will ja nicht selbst verzollen, das darf ruhig der vom Staat bezahlte Zollbeamte machen wie sonst auch üblich, man will ihm ja nur die Rechnung zukommen lassen.

    Ihr seht: für mich in dem Sinn unverständlich, wieso das nun die Post "Nachverzollen" muss, wenn es früher auch einfach mit Zusendung der Rechnung ans Postamt funktionierte.

    Evtl. muss eben nun jemand "persönlich" da sein, der im Notfall das Paket öffnen kann, und daher kann das eben nur ein Postbeamter, man selbst, oder eine Person mit Vollmacht sein.

    Es geht wohl im Grund gar nicht mehr um die Rechnung ansich, die aber evtl. auch von Nöten sein "kann". Es geht nur noch darum, dass jemand persönlich bei der Verzollung dabei ist.

    Wieso aber dann die meisten Pakete doch einfach so verzollt werden können beim Hauptzollamt in Frankfurt, egal ob mit oder ohne Zahlung von Steuern, klingt unlogisch,

    Auf meine Frage beim Zollamt wieso das diesmal der Fall wäre hieß es nur das weiß er nicht und im Grund muss alles ab 22 Euro verzollt werden, und man müsste persönlich vorbeikommen, dann wüsste mans.

    Auskunftsfreudig sind die Beamten also nicht gerade, das zeigt aber wiederum auch nur, dass sie dafür nicht bezahlt werden, das also nicht ihr Job ist, Anfragen per Telefon nachzugehen, sondern jemand persönlich am Schalter vorsprechen muss.

    Evtl. muss die Post den Service also nun anbieten, da einfach vom Zoll aus bestimmte Vorgänge vorgesehen sind, aus welchen Gründen auch immer, die irgendwann mal ein Gericht festgelegt hat. Evtl. auch aufgrund von EU Richtlinien.

    entgültiges Fazit: viele werdens nicht verstehen, die 28.50 Euro klingen relativ hoch dafür, dass sich jemand für einen hinstellt und die Rechnung vorlegt und das Paket evtl. öffnet und wieder mitnimmt. Aber so sind nun die Regeln. Der Zoll weigert sich, postalisch oder per Fax Rechnungen und Dokumente anzunehmen, wie früher üblich. Daher bleibt einem nichts anderes mehr übrig als selbst hinzugehen oder der Post nen Haufen Geld zu zahlen.

    ach ja.. eine Sache noch:

    Wenn die Rechnung z.b. in Luftpolsterfolie aussen am Paket angebracht ist, das Blatt Papier als "verpackt" ist, gehört sie zum Inhalt, d.h. "das Paket" muss geöffnet werden, auch wenn es sich nur um die Plastikfolie handelt, in der sich die Rechnung aussen am Paket befindet.

    Deshalb muss die Rechnung aussen am Paket so angebracht sein, dass sie ohne "Öffnen" entnehmbar ist.

    Eine irre Regel, die aber beim Zoll so durchgeführt wird, wie mir zweimal beim Zoll bestätigt wurde.

    Manchmal wundert man sich, dass die Rechnung aussen am Paket fast rausfliegt, die Plastiktasche also an einer Seite offen ist, und man denkt sich, na toll, so fällt doch die Rechnung relativ einfach raus, wieso haben die das nicht richtig zugemacht, aber genau das ist der Knackpunkt, das soll so sein.

    Evtl. ein Grund mehr, wieso die Pakete nicht verzollt werden können, wenn die Rechnung nicht ohne Schere bzw. "Öffnen" der Plastikhülle entnommen werden kann.

    es gibt übrigens auch green, der aber ein remake vom blue ist. red war wohl standard und yellow gabs eben auch ne zeit. im grund ist das aber eigtl. nebensächlich da fast jeder produzent früher die wrapper nutze, weils n staatsbetrieb war..

    aber so genau kenn ich mich da auch nich aus.. da gibts sicher gute quellen.. und purple solls auch gegeben haben..

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    vor 14 Minuten schrieb miig: Da ist sicher was dran, und doch mag ich gern einwerfen: Ich persönlich hab den Eindruck, dass die anderen Teesorten nur in wenigen Fällen die Kraft entfalten, wie es ein guter Sheng zu tun vermag. Klar: wenn man sich in guten Qualitäten umschaut, wird man in allen Genres solche Tees finden. Aber diese Präsenz ist schon etwas, bei dem hochwertige Pu-Erh meistens vorne weglaufen.

    das ist zb auch der grund, wieso ich abends keine sheng und shus mehr trinke, weil sie mir in der wirkung zu stark sind. ein 7g shu und ich hab die ganze nacht herzpochen, shengs haben mir auch ein zu energetisches qi. dann lieber yanchas.. da ist das qi eher angenehm..