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assam-projekt - Niemand erreichbar?


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Hallo zusammen,

 

weiß zufälig jemand was es mit dem Shop auf sich hat? Habe vor fast 2 Wochen eine Bestellung aufgegeben und auch eine Bestellbestätigung und Zahlungsbestätigung erhalten aber noch immer keine Ware erhalten. Meine Mail von letzer Woche wurde nicht beantwortet und ans Telefon geht dort auch keiner. Wenn da bald nichts kommt, muss ich wohl meine Zahlung zurück ziehen.

Gibt es den Shop überhaupt noch? Hat jemand vor kurzem dort bestelt? 

 

Gruß und Danke

Bearbeitet von virupaksha
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Der Shop ist mir leider nicht bekannt. Er ist auch nicht auf Trustpilot nicht zu finden - dort checke ich zuvor immer jeden Shop --> https://de.trustpilot.com/review/assam-projekt.de

Zum Glück hatte ich in den letzten Jahren nur 2 Mal wie folgt vorzugehen; könnte dir vielleicht hilfreich sein: Mail an den Geschäftsführer (im Betreff anführen: z.H. GF xyz; EINSCHREIBEN, ...) In deinem Fall sind 2 davon aus dem  Impressum ersichtlich. Dringend um Stellungnahme (z.B. Verbleib der Ware) zu deinem Fall zu bitten mit einer kurzen zeitlichen Frist (5 Tage, 1 Woche, ...). Weise gleich in den ersten Zeilen darauf hin, dass du dieses Mail auch als Einschreiben per Post an die beiden GF senden wirst. Fax würde es auch tun, falls du an eine Faxnummer kommen solltest (Telefonauskunft). Wenn du Glück hast musst du das Einschreiben gar nicht aufgeben; bei mir war es beide Male so: einmal bekam ich einen Anruf binnen 30 Minuten, einmal innerhalb einer h ein Mail - und ich erhielt jeweils "pronto" die ausständige Ware. Falls du einen Rechtsschutz haben solltest, würde ich  darauf hinweisen, dass du die Angelegenheit nach Ablauf der von dir gesetzten Frist an diesen übergeben würdest. Ich würde vielleicht noch darauf achten keine Fristen (Rücktritt vom Kauf, etc.) zu versäumen und ggf. die Aufforderung zur Bestätigung für den Erhalt der Mail aktivieren. Viel Glück! 

Nachtrag: Grund für Mail an GF ist die Geschäftsführerhaftung!

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  • Joaquin änderte den Titel in assam-projekt - Niemand erreichbar?
  • 3 Wochen später...
Am 16.2.2021 um 15:41 schrieb Toko:

Nachtrag: Grund für Mail an GF ist die Geschäftsführerhaftung!

hier vielleicht noch eine Ergänzung:

ich weiß nicht wie das in Österreich ist, in Deutschland braucht es dieses Vorgehen rechtlich gesehen nicht. Sicherlich schadet es auch mal nicht, höhere Instanzen direkt einzuschalten, aber auch hier kommt es sicher auf das Gegenüber an. Eine Kündigung direkt an den GF eines der großen Mobilfunkunternehmen zu schicken, wird nichts schnelleres bewirken.

Wichtig ist immer nur der rechtssichere Zugang eines Verlangens an den Geschäftspartner, auf das man sich in weiteren Rechtsstreitigkeiten berufen möchte - ein Einschreiben kann auch der Pförtner angenommen haben, dir kann das egal sein, wie das intern weiter bearbeitet wird, muss nicht mehr dein Problem sein.

Die angesprochene GF-Haftung bezieht sich außerdem eher auf insolvenzrechtliche Geschichten, Veruntreuung usw. bei einer GmbH.

 

Am 16.2.2021 um 15:41 schrieb Toko:

Mail an den Geschäftsführer (im Betreff anführen: z.H. GF xyz; EINSCHREIBEN, ...)

Das wäre sicherlich mal eine nette Erfindung, aber soweit ist die Digitalisierung nicht. ist ein ähnlich nettes, aber rechtlich unbedeutendes Feature wie

Am 16.2.2021 um 15:41 schrieb Toko:

Aufforderung zur Bestätigung für den Erhalt der Mail

 

 

Am 16.2.2021 um 15:41 schrieb Toko:

Falls du einen Rechtsschutz haben solltest, würde ich  darauf hinweisen, dass du die Angelegenheit nach Ablauf der von dir gesetzten Frist an diesen übergeben würdest.

Mit sowas soll man nicht immer drohen; 1. ist fraglich ob die Rechtsschutz das abdeckt (Zivilverfahren), 2. Hunde die bellen, beißen üblicherweise nicht (statt eine Kindergarten-Drohkulisse aufzubauen, verwendet man wirksame Formulierungen, die über die weiteren Folgen bei Nichtbeachtung des Verlanges aufklären, sofern nötig) 3. mögen auch Rechtschutzversicherungen solche Spiele nicht, und man hat schneller die Kündigung am Tisch, als man die Versicherung mal für wirklich wichtige Sachen bräuchte.

 

Aber eigentlich geht das über den Sinn eines Teeforums hinaus, und konkrete Rechtsberatung ist in Deutschland eh nur Anwälten vorbehalten, obiges ist also meine rein private Laien-Meinung.

Bearbeitet von Gast
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vor 6 Stunden schrieb goza:

hier vielleicht noch eine Ergänzung:

ich weiß nicht wie das in Österreich ist, in Deutschland braucht es dieses Vorgehen rechtlich gesehen nicht. Sicherlich schadet es auch mal nicht, höhere Instanzen direkt einzuschalten, aber auch hier kommt es sicher auf das Gegenüber an. Eine Kündigung direkt an den GF eines der großen Mobilfunkunternehmen zu schicken, wird nichts schnelleres bewirken.

Wichtig ist immer nur der rechtssichere Zugang eines Verlangens an den Geschäftspartner, auf das man sich in weiteren Rechtsstreitigkeiten berufen möchte - ein Einschreiben kann auch der Pförtner angenommen haben, dir kann das egal sein, wie das intern weiter bearbeitet wird, muss nicht mehr dein Problem sein.

Die angesprochene GF-Haftung bezieht sich außerdem eher auf insolvenzrechtliche Geschichten, Veruntreuung usw. bei einer GmbH.

Yeap - rechtlich bindend ist auch - salopp gesagt - der Pförtner. Jedoch ist bei uns der GF in bestimmten Belangen auch privat haftbar; denke dies ist bei euch ähnlich. Macht m.E. immer Sinn an ihn zu mailen, wenn nix zurückkommt nach der x-ten Mail. Aber das nur so privat als Laie.

vor 6 Stunden schrieb goza:

Das wäre sicherlich mal eine nette Erfindung, aber soweit ist die Digitalisierung nicht. ist ein ähnlich nettes, aber rechtlich unbedeutendes Feature wie

Nö, das ist nicht digital gemeint, sondern die Mail geht dem Einschreiben per Post voraus. Steht auch später im Text, ich zitiere mich selbst: "(...) dass du dieses Mail auch als Einschreiben per Post an die beiden GF senden wirst. Fax würde es auch tun, (...)Sinn der Übung ist, dass ich mir bisher immer den Weg zur Post ersparte, da die Reaktion immer zeitnahe erfolgte.

vor 6 Stunden schrieb goza:

Mit sowas soll man nicht immer drohen; 1. ist fraglich ob die Rechtsschutz das abdeckt (Zivilverfahren), 2. Hunde die bellen, beißen üblicherweise nicht (statt eine Kindergarten-Drohkulisse aufzubauen, verwendet man wirksame Formulierungen, die über die weiteren Folgen bei Nichtbeachtung des Verlanges aufklären, sofern nötig) 3. mögen auch Rechtschutzversicherungen solche Spiele nicht, und man hat schneller die Kündigung am Tisch, als man die Versicherung mal für wirklich wichtige Sachen bräuchte.

Nö nicht immer, das stimmt, dass sollte man sich m.E. auch idealerweise auch für die Eskalation aufheben. Aber im nächsten Schritt den Rechtsschutz zu erwähnen könnte hilfreich sein, und könnte einem oft ersparen diesen einschalten zu müssen. Meiner hatte deshalb schon eine Ewigkeit nichts zu tun und das möge auch so bleiben. Bei der Abdeckung hast i.d.R einen Mindeststreitwert im Vertrag drinnen stehen, und das sollte man auch immer bedenken. Wenn du die richtigen Dinge bei der Vertragserstellung (was alles beinhaltet sein soll) angekreuzt haben solltest, dann sollte so ein Fall natürlich gedeckt sein: telefonisch nachfragen beim RS ist sowieso immer eine gute Idee, die kennen sich immer gut aus. Und dass man wirksame Formulierungen verwenden sollte, habe ich in Stichworten ja eh schon geschrieben (Fristen nicht versäumen usw. usf.). Soweit meine Laienerfahrung. Danke für deinen Input. Ich habe mich wohl mit dem Telegramm-Stil nicht ganz so verständlich ausgedrückt.

@virupaksha --> Hauptsache du hast deine Sendung erhalten! 😃 !! 

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