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Allgemeine Fragen zu Tee-Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern


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Hi,

ich habe gerade mit dem Zollamt geredet, weil ich kurz davor stehe eine Bestellung bei David von EoT aufzugeben. Und was mir die nette Dame da mitgeteilt hat, fand ich sehr interessant und durchaus mitteilenswert. Ich hatte sie gefragt, was es zu beachten gäbe, wenn ich Tee aus Malaysia bestellen möchte. 

1) Als allererstes meinte sie, sei es wichtig, dass KEINERLEI gefährdete Pflanzenarten in dem Tee enthalten sein dürfen. Das fand ich interessant, dass ihr das so wichtig war, da ich selber diesem Aspekt keinerlei Aufmerksamkeit geschenkt hatte (nicht, dass es von Bedeutung sei). Ich kann trotzdem nur hoffen, dass Recherchearbeiten des Zollamtes nicht ergeben werden, dass die "Liu Bao Pflanze" eine gefährdete Spezies sei...

2) Der Zollfreibetrag liege bei 22€ inkl. Versand. 

3) bei einem Wertbetrag bis 150€ müsse dann eine Gebühr von 19% gezahlt werden auf den Warenwert. Was bei einem höheren Wert zu zahlen sei, habe ich vergessen weiter zu erfragen, da meine Bestellung sich vermutlich unter den 150€ (aber definitiv über denn 22€) bewegen wird. 

Deckt sich das mit euren eigenen Malaysia-Tee bzw EoT Erfahrungen? 

Hier im übrigen der Link zum "Zoll-Telefon"

https://www.rhein-neckar.ihk24.de/international/export-import/zoll/Telefonnummern_Zollauskuenfte/940852

Gruß,

Morten

 

Bearbeitet von Joaquin
Titel ergänzt
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vor einer Stunde schrieb Manfred:

Das Link ist aber nicht sonderlich interessant. Und die Auskunft, die Du erhalten hast, ist meiner Meinung nach nicht korrekt, denn Tee ist ein Lebensmittel und fällt demnach in die Gruppe der begünstigten Produkte, für die nur 7 % Einfuhrumsatzsteuer fällig werden.

wo er Recht hat, hat Manfred Recht.. ich hab auch beim Zoll angerufen, da wurden mir auch 7 % genannt + Zollgebühren die bei über 80 oder 150 Euro anfallen.

Dazu meinte der Zöllner ich könnte importieren privat was ich will (in Bezug auf Pestizide etc.), ob ich abkratz interessiert den Zoll kein Haar. ;) solang ich es nicht in Umlauf bringe als Händler bzw verkaufe.

Aber wenn die Menge als handelsüblich betrachtet werden kann, würden Tests anfallen, das könnte bei 1 kg sein, aber auch erst bei 3 kg.

Und als Geschenk geht alles durch, auch wenns 20 kg sind (war mir auch neu).

Bearbeitet von digitalray
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Hi,

da diese Sache hoffentlich kein Ärgernis darstellen wird, hab ich es mal aus dem Thread herausgenommen. Sind lauter gute Fragen, die du hast, @Morta Della. Wie schon gesagt, auf Tee fallen eigentlich nur 7% an. Bitte beachte aber, dass wenn du Tee-Verpackungsmaterialien, Kannen, Schälchen etc etc dazukaufst, diese Dinge alle mit 19% besteuert werden. Diese 7% bzw. 19% sind keine Gebühr, sondern die so genannte Einfuhr-Umsatzsteuer (EUSt).

Die 80€ von digtalray sind mir neu, mir ist auch bekannt, dass ab 150€ (inkl. Versandkosten!) eine Zollgebühr anfällt, das waren bisher immer um die 3%.

vor 15 Stunden schrieb digitalray:

Und als Geschenk geht alles durch, auch wenns 20 kg sind (war mir auch neu).

Was du damit meinst, ist mir nicht ganz klar. Allerdings ist es dem Zoll auch deshalb recht egal, weil Geschenke durchaus verzollt werden müssen:

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Geschenksendungen/geschenksendungen_node.html

Ich hab auch schon Geschenke aus Drittländern bekommen, und der Zoll wollte dann eine Rechnung über den Erwerb derselben im Drittland haben. Also, vorsichtig damit.

 

vor 15 Stunden schrieb digitalray:

Dazu meinte der Zöllner ich könnte importieren privat was ich will (in Bezug auf Pestizide etc.), ob ich abkratz interessiert den Zoll kein Haar. ;) solang ich es nicht in Umlauf bringe als Händler bzw verkaufe.

Aber wenn die Menge als handelsüblich betrachtet werden kann, würden Tests anfallen, das könnte bei 1 kg sein, aber auch erst bei 3 kg.

Ja. Das deckt sich mit meiner Erfahrung. Hatte mal Tee von O-Cha, der sein Büro in Fukushima hat. Nachdem ich den Zöllnern versichert habe, dass der Tee für mich privat ist, durfte ich ihn ungeprüft mitnehmen. Sonst wäre das nicht gegangen. Ob dies aber eine Garantie ist? Insbesondere bei Sendungen, die über EMS China rausgehen und dann über die GDSK laufen, wird wohl manchmal zwangsweise dieser Test durchgeführt: https://www.teetalk.de/forums/topic/5065-ems-china-gdsk/

 

Das ist ein guter Grund, alle in China ansässigen Händler darauf hinzuweisen, bitte keinesfalls per EMS China nach Deutschland zu verschicken. Ansonsten, meine größte Bestellung war ca. 5kg schwer, und die wurde mir ohne weiteres überreicht.

 

Das betrifft dich aber wohl nicht @Morta Della, da EOT in Malaysia ansässig sind und diese Problematik sich nicht stellt. Da es aber gar so nervig ist, wollte ich es doch gesagt haben.9_9 Davon mal abgesehen, hatte ich bisher nie Probleme mit Bestellungen von EoT... das sollte also schon problemlos laufen. Es kann halt sein dass du zum Zoll musst, um gegen Vorlage des Paypal-Zahlungsnachweises dein Paket abzuholen, je nach Bestellwert.

 

Am 10/13/2017 um 12:03 schrieb Morta Della:

1) Als allererstes meinte sie, sei es wichtig, dass KEINERLEI gefährdete Pflanzenarten in dem Tee enthalten sein dürfen. Das fand ich interessant, dass ihr das so wichtig war, da ich selber diesem Aspekt keinerlei Aufmerksamkeit geschenkt hatte (nicht, dass es von Bedeutung sei). Ich kann trotzdem nur hoffen, dass Recherchearbeiten des Zollamtes nicht ergeben werden, dass die "Liu Bao Pflanze" eine gefährdete Spezies sei...

 

Das das angeht, kann ich dich beruhigen. Liubao wird aus den gleichen Teepflanzen gemacht wie Puehr und Konsorten, nämlich aus der ganz normalen Camellia Sinensis. Wobei es so weit gar nicht kommt - als ich zuletzt beim Zoll war, gab es die Kategorien "Grüntee" und "Schwarztee". Du tust also gut daran, zu sagen, dass der Liubao / Puerh Grüntee oder Schwarztee ist. Das ist wahr genug, da es die selben Pflanzen sind!  Sonst kommt es bloß zu Missverständnissen und nachher denkt wirklich noch einer, du importiertest da irgendwelche abgefahrenen Heilkräuter.

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vor 8 Minuten schrieb miig:

digitalray: Und als Geschenk geht alles durch, auch wenns 20 kg sind (war mir auch neu).

Was du damit meinst, ist mir nicht ganz klar. Allerdings ist es dem Zoll auch deshalb recht egal, weil Geschenke durchaus verzollt werden müssen:

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Geschenksendungen/geschenksendungen_node.html

Der Warenwert bestimmt, ob Abgaben anfallen, nicht das Gewicht, das meinte ich damit. Wenn ich also eine Sendung von 2kg Tee bekomme als Geschenk deklariert, wo die 100g aber nur 2 Euro kosten, also insg. 40 Euro Warenwert, fallen keine Abgaben an bis 45 Euro, ohne Geschenkdeklarierung fallen Abgaben ab 22 Euro Warenwert inkl Versand an. Dazu kann es ohne Geschenkdeklarierung als Handelsware betrachtet werden, was bei einem Geschenk im Normalfall nicht so ist (rein rechtlich).

Bearbeitet von digitalray
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vor 20 Stunden schrieb ChaQi:

Nach meiner Erfahrung geht EMS E-Packet aus China nicht (mehr) über die GDSK. Geht aber nur bei kleineren Sendungen ist ist dann auch sehr kostengünstig. 

Meine letzte Lieferung aus China mit EMS E-Packet (vor ca. einem Monat) wurde von DHL befördert und beim Zoll abgeliefert. Die Lieferung war aber auch noch unter 1 kg, da viele Samples dabei waren.

Mit der Abwicklung beim Zoll hatte ich bisher keine Probleme. Ich bin aber auch - dank günstiger ÖPNV-Anbindung zum zuständigen Zollamt - immer selber hingefahren und habe das Paket abgeholt. Die nette Sachbearbeiterin vom Zoll hat mich bei meinem letzten Paket auch stichprobenweise die Tee-Packungen aufmachen lassen (waren glücklicherweise wiederverschließbare Beutel), um zu überprüfen, ob auch wirklich Tee darin ist. Ihre Stichprobe waren zwei Shu-Samples, sodass Sie mit der Bezeichnung "Schwarzer Tee" danach einverstanden war.

Wenn die Rechnung in einer Fremdwährung ausgestellt ist, beschleunigt es die Bearbeitung nach meiner Erfahrung sehr, wenn man mittels Kreditkartenabrechnung/Paypal-Beleg/Kontoauszug o. ä. auch den tatsächlich gezahlten Euro-Betrag direkt nachweisen kann.

 

Bearbeitet von AnTuras
kleine Korrektur einer Formulierung
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Also Malaysia läuft bei mir meist problemlos, bis auf wenige nicht nachvollziebare Ausnahmen (wie kürzlich berichtet – das erneut versendete Paket ging dann wieder problemlos durch). China wie schon erwähnt kein EMS, Air habe ich gemischte Erfahrungen gemacht und ePacket (z.B. Crimson Lotus Tea) bislang immer gute (wobei das bei mir immer mit DPD angekommen ist). Japan hatte ich bislang auch noch nie Probleme, EMS ist OK, teilweise aber etwas hohes Porto. Singapur sehr gemischte Erfahrungen – Singapur-Post hat teilweise extrem lange Lieferzeiten gehabt, DHL Express ist super teuer. Russland ist EMS kein Problem, aber nicht ganz günstig – DHL Express wäre auch hier ziemlich teuer.

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  • 8 Monate später...
Am 10/14/2017 um 13:55 schrieb ChaQi:

Nach meiner Erfahrung geht EMS E-Packet aus China nicht (mehr) über die GDSK. Geht aber nur bei kleineren Sendungen ist ist dann auch sehr kostengünstig. 

Hab aus aktuellem Anlass grade mal bei der GDSK angerufen. Dort sagte man mir, dass EMS China "selbstverständlich" nach wie vor über die GDSK ginge. Seltsame Sache, da ja viele Bestller hier ihre EMS-Sendungen problemlos bekommen haben. Ich dachte, ich schreibs hier mal, damit ihr wisst, dass es zumindest nicht so ist, dass die GDSK-Geschichte ganz erledigt sei.

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  • 2 Wochen später...
Am 10/15/2017 um 19:19 schrieb doumer:

Also Malaysia läuft bei mir meist problemlos, bis auf wenige nicht nachvollziebare Ausnahmen (wie kürzlich berichtet – das erneut versendete Paket ging dann wieder problemlos durch).

Hat sich heute mal wieder bestätigt. Hab ein Packerl aus M'laysia ganz entspannt vom Zoll geholt.

"Was haben Sie denn bestellt?"
"Grünen Tee."
"Ah, dann fallen 7% Einfuhr-Umsatzsteuer an. Macht elf Euro, bitte hier unterschreiben, danke, schönen Tag."

Alles smooooth. Auch wenn's wohl die letzte Malaysia-Bestellung war :winken-traurig:

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  • 2 Wochen später...
Zitat

In Europa sollen Maschinenkomponenten sowie Tee und Fisch günstiger werden.

https://www.zeit.de/wirtschaft/2018-07/jefta-europaeische-union-japan-freihandelsabkommen

Das dürfte aber nur Zölle betreffen (fallen ab 150€ an), definitiv nicht die EUSt. Insgesamt klappts ja meistens schon gut mit Japan-Bestellungen. Deshalb vermute ich, dass sich für Privatkunden-Kleinfischchen uns konkret nicht allzu viel ändert.

Womöglich hilfts den Walen... ähh... dicken Fischen? Unter Umständen wirds billiger, bei deutschen Händlern Japantee zu bestellen, wenn diese jetzt von den Erleichterungen profitieren. Ist aber reine Spekulation.

Bearbeitet von miig
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