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Zoll und chinesischer Tee


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Die rechtlichen Informationen die ich bekommen und wieder gefunden habe stehen am Ende.

Ich versuche mal das Gespräch, dass ich beim Zoll hatte wieder zugeben. Es ging nie um eine fehlende Rechnung, diese war außen in einer kleinen Plastiktüte, oder dieser aufgeklebten, kleinen Zollerklärung. Mit dieser Zollerklärung, der Punkt "Tee". Hier greift jetzt die Verordnung (EG) Nr. 669/2009 Artikel 10. Somit bekam das Paket in Frankfurt diesen schönen rot, gelben Aufkleber und die Sendung geht an das für mich zuständige Zollamt zu Klärung.

Wie schon erwähnt, es war ein sehr nettes, informatives, längeres Gespräch. Mir wurde erklärt, dass ich einen nicht den EU-Richtlinien entsprechenden Artikel aus einem nicht EU-Land, China eingeführt hätte. Jetzt ging es erst mal um Schwarztee. Ich habe das dann soweit korrigiert, das Pu-Erh Tee eigentlich als Grundlage Grüntee ist und dann durch die Lagerung fermentiert. So weit so gut, jetzt geht es zur Ausführlichen Recherche der Zollerklärungen per PC. Sogar die Herstellung so wie sie erwähnt habe kommt darin vor. Für uns aber wichtig, es sind im Prinzip alle Teearten oder man kann sie daraus ableiten. Wenn es nicht Grün- oder Schwarztee ist, greift aus meiner Sicht die Aufzählung, ferminierter Tee. Also für mich ist die Grundlage so weit eindeutig, leider.

Wir waren aber noch nicht am Ende, wie wird vorgegangen.

Zuerst ein mal, es wird nicht zwischen gewerblicher Person (Händler) und privater Person unterschieden. Es gibt dadurch bei dieser Geschichte auch eine lustige Komponente, keinen Mengenbeschränkung in Kilogramm. Der Besteller braucht nun eine, ich nenne es mal so "Unbedenklichkeitsbescheinigung" wegen Pestiziden. Ab da habe ich (wir) ein Problem, gibt es meines Wissens nach nicht. Diese müsste dann eigentlich erbracht werden. Wenn ich ab hier alles richtig verstanden haben sieht der Weg dann in etwa so aus. Der Zoll schickt die Lieferung zum entsprechenden Regierungspräsidium zu Entscheidung für die dann der, in nehme mal an amtliche Veterinär zuständig ist. Zu einer Kostenfrage sind wir nicht gekommen.

Das war es was ich an Information aus dem Gedächtnis habe.

(EG) Nr. 669/2009 Artikel 10

Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr

Bedingung für die Überführung von Sendungen in den zollrechtlich freien Verkehr ist, dass der Futtermittel- oder Lebensmittelunternehmer bzw. sein Vertreter den Zollbehörden ein gemeinsames Dokument für die Einfuhr (auch in elektronischer Form) vorlegt, das die zuständige Behörde ordnungsgemäß ausgefüllt hat, nachdem alle Kontrollen gemäß Artikel 8 Absatz 1 durchgeführt wurden und die Warenuntersuchung, sofern erforderlich, ein zufriedenstellendes Ergebnis erbracht hat.

ANHANG I

Futtermittel und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs, die verstärkten amtlichen Kontrollen am benannten Eingangsort unterliegen
(Gültig bis zum 1. Oktober 2012)

 

Futtermittel bzw. Lebensmittel (vorgesehener Verwendungs­zweck)

KN-Code ( )

Ursprungsland

Gefahr

Häufigkeit von Waren- und Nämlichkeits­kontrollen (%)

Tee, auch aromatisiert

(Lebensmittel)

0902

China (CN)

Pestizidrückstände,analysiert nach Multirückstands­methoden auf der Grundlage von GC-MS und LC-MS oder nach Einzelrück­standsmethoden ( 10 )

10

Zu (10) : Insbesondere Rückstände von: Buprofezin, Imidacloprid, Fenvalerat und Esfenvalerat (Summe der RS- und SR-Isomeren), Profenofos, Trifluralin, Triazophos; Triadimefon und Triadimenol (Summe von Triadimefon und Triadimenol), Cypermethrin (Cypermethrin einschließlich anderer Gemische seiner Isomerbestandteile (Summe aller Isomeren)).

Zoll-01.jpg

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Vielen Dank für den ausführlichen Bericht. 
Damit bestätigst du in eloquenterer Form was mir im Januar/Februar passiert ist. Die Begründung war damals etwas anders (Händler nicht bekannt/ohne Meldung/Kontakt/Filiale in EU --> EU hat keinen Verantwortlichen, wenn mit dem Tee etwas nicht stimmt), aber mit dem gleichen Ergebnis. 
Ich stolpere nur über die fehlende Differenzierung zwischen privat und Händler un die Gewichtsangabe. Es ist für mich in Ordnung, wenn das die Regeln sind nur steht auf der Webseite des Zolls eben was anderes. Nämlich, dass es einen Unterschied macht ob man privat oder geschäftlich einkauft. 
IM EMS/Japan schreibst du, dass du das nächste Mal dran seiest. Haben die sich da konkreter geäußert oder ist das eine Vermutung aufgrund ihrer bösen Blicke und strengen Ermahnungen?

 

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Also wirklich das was ich schon einmal eingeworfen hatte. Danke für die Bestätigung.

vor 14 Minuten schrieb Getsome:

Ich stolpere nur über die fehlende Differenzierung zwischen privat und Händler un die Gewichtsangabe. Es ist für mich in Ordnung, wenn das die Regeln sind nur steht auf der Webseite des Zolls eben was anderes. Nämlich, dass es einen Unterschied macht ob man privat oder geschäftlich einkauft. 

Hier wurde mir gesagt das es in diesem Fall keine Ausnahme für privat gibt.

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 Die 2 Beamten haben wegen mir ihr gründlich auf, ich nehme mal im Intranet recherchiert. So wie ich das gesagt bekommen habe bezieht sich das auf China, ob nur auf Tee oder Allgemein weiß ich nicht. Es gibt, so wie ich es geschrieben habe, es wird nicht unterschieden zwischen Privat oder Gewerblich.

@Getsome , Gefühl, persönlicher Eindruck :lol:

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Hi Klaus,

vielen Dank für deine Mühe. Hoffen wir mal, dass es so nicht kommt. Bisher geht ja doch ein Großteil durch...

In der von dir geposteten Tabelle steht ja auch was von 10% Kontrollen. Das deckt sich doch ziemlich mit dem was @digitalray im anderen Faden gepostet hat:

vor 19 Stunden schrieb digitalray:

zusätzlich gebe es aber für statistische und forschungszwecke bei 10 % der einfuhren aus china (wurde mal festgelegt vor jahren) trotzdem prüfungen

Wenn wir schon dabei sind, können wir es ja mal gründlicher ausloten. Ich hab den Eindruck, dass es alles noch ganz und gar nicht klar ist, vermutlich weil die Regelungen individuellen Spielraum zulassen. Was mir z.B. nicht klar ist:

- Wurden die Regeln geändert?  Wenn ja, wann? Was heißt das alles genau "den EU-Richtlinien entsprechend"? Welchen Richtlinien muss es inwiefern entsprechen? Es wird ja massenweise Tee eingeführt, wie machen das Tee Gschwendner und Konsorten, die den hochoffiziellen Weg gehen?

- In der Praxis gehen ja die allermeisten Pakete durch, obwohl ja klar angegeben wird, dass der Inhalt Tee und das Ursprungsland China sind, auch wenn man die Sachen vom Zoll holt und dort das dann nochmal persönlich begutachtet wird.  Ich hab ja schon etliche Teebestellungen vom Zoll geholt, da wurde ich gefragt was drin sei, und man hat auch mal reingeschaut. Trotzdem hab ich es immer bekommen!

- Welche Art von Unbedenklichkeitsbescheinigung wird dann konkret verlangt? Yunnan Sourcing macht ja bei allen Tees klar, dass die EU-Vorgaben eingehalten werden. Das sollte doch schonmal viel wert sein.

- Einmal war z.B. der Fall, dass ich von O-Cha bestellt hab, die ihr Büro in Fukushima haben. Dort waren sich die Herren unsicher, haben dann nochmal Rücksprache gehalten und mich dann streng befragt, ob es wirklich definitiv zum Privatkonsum sei - dann, und nur dann, hab ich es bekommen. 

- Ähnlich mit einer größeren Sammelbestellung von Chawangshop - da haben sie auch mit dem Chef gesprochen, und mich angesichts des großen Paketes streng befragt, ob ich die Wahrheit sage. Ich hab dann angeboten, unterschriebene Erklärungen der Bestellteilnehmer zu liefern (ich könnte ja bei einer Sammelbestellung die private, nicht gewinnorientierte Natur der Aktion problemlos nachweisen), man hat mir geglaubt und  letztlich hab ich es ohne Probleme bekommen. Beidesmal war die Interaktion sehr freundlich und letztlich problemlos. Beide diese Fälle sind aber schon 2-3 Jahre her.

- Sollte jetzt nicht der Fall gelten, dass jüngst viel strengere Vorschriften erlassen worden sind, gehe ich davon aus, dass es einen Ermessensspielraum für die Zöllner gibt, wie dies gehandhabt wird. Wenn das eisern gültige Regeln wären, würden sie sich ja strafbar machen, wenn sie die Tees trotzdem durchlassen - das kann ich mir also nicht vorstellen, da hätte keiner von uns irgendwas bekommen.

- Einzige mögliche Erklärung wäre eben, dass entweder die Regeln jüngst deutlich verschärft wurden (davon wüsste ich nichts) oder dass, was ich vermute, es eine Kombination aus Ermessenssache und Kulanz war, dass bisher vieles durchgewunken wurde - dass man eben den ganzen Forderungskatalog anwenden kann, oder die Sache so freigeben. Da müsste man ggf. nochmal recherchieren.

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@miig , gerade erst gelesen,

vor 38 Minuten schrieb miig:

Welche Art von Unbedenklichkeitsbescheinigung wird dann konkret verlangt? Yunnan Sourcing macht ja bei allen Tees klar, dass die EU-Vorgaben eingehalten werden. Das sollte doch schonmal viel wert sein.

Wo steht das bitte?

Es geht um Pestizide.

Schon erledigt hab es gefunden

https://yunnansourcing.com/pages/eu-mrl-compliance-and-yunnan-sourcing-brand-pu-erh-teas

Leider sind das nur die Eigenmarke von Yunnan-Sourcing.

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vor 3 Stunden schrieb miig:

- Wurden die Regeln geändert?  Wenn ja, wann? Was heißt das alles genau "den EU-Richtlinien entsprechend"? Welchen Richtlinien muss es inwiefern entsprechen? Es wird ja massenweise Tee eingeführt, wie machen das Tee Gschwendner und Konsorten, die den hochoffiziellen Weg gehen?

dieses : (EG) Nr. 669/2009 Artikel 10 halt seit 2009

https://www.bvl.bund.de/DE/02_Futtermittel/01_Aufgaben/05_Grenzueberschreitender_Handel/futtermittel_grenzueberschreitender_handel_node.html

 

deswegen find ichs so seltsam, dass auf einmal diesbezüglich so ein aufriss gestartet werden soll für privatpersonen , wenn diese EU-verordnung seit 2009 gültig ist und für alle die mit lebens- und futtermittel in der EU handeln relevant ist und wohl auch praktisch umgesetzt wird.

 

Bearbeitet von phoobsering
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Ich denke nicht, Klaus. Letztlich solltest laut meines amateurhaften Rechtsverständnisses du selber verantwortlich sein, ungeachtet dessen, wer der Händler ist. Ob du es jetzt im Onlineshop von Person X bestellst, oder im Onlineshop von Amazon, ist ja letztlich egal - du bist die Person, die es in Auftrag gibt, und musst im Zweifelsfall sicherstellen, dass die Vorschriften erfüllt werden. Wie gesagt - das nehme ich unfundiert an.

 

@phoobsering: Es geht wohl auch um VO 882/2004 Bin kein Jurist, aber so wie ich es lese. (Quelle: dein Link)

Zitat

Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 669/2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 werden die Eingangsorte für die Bundesrepublik Deutschland benannt, über die die im Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 669/2009 aufgeführten Erzeugnisse ab dem 25. Januar 2010 eingeführt werden können.

 

Ich fand jetzt mal auf Zoll de das folgende:

Zitat

Es ist zu berücksichtigen, dass bestimmte Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs, für die besondere Schutzmaßnahmen bestehen, zwingend an sogenannten "Benannten Eingangsorten/ Einfuhrorten" der Lebensmittelüberwachungsbehörden von diesen einer (lebensmittelrechtlichen) Kontrolle zu unterziehen sind. Dies gilt beispielsweise für Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs (z.B. bestimmte Gewürze, Gemüse- und Obstsorten aus bestimmten Drittländern) die den Regelungen der VO (EG) Nr. 669/2009 oder der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 884/2014 (z.B. bestimmte Nüssen, Feigen, Trockenfrüchtemischungen aus bestimmten Drittländern) unterliegen.

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-menschlichen-Gesundheit/Lebensmittel/Lebensmittel-nichttierischen-Ursprungs/lebensmittel-nichttierischen-ursprungs_node.html

 

Sowie hier noch allgemeiner:

Zitat

Gibt es Beschränkungen oder Verbote für Lebensmittel aus Drittländern?

Lebensmittel aus Drittländern müssen sicher sein, das heißt sie müssen die europarechtlichen und einzelstaatlichen Kriterien erfüllen, insbesondere dürfen sie nicht die menschliche Gesundheit beeinträchtigen.
Demnach dürfen z.B. Rückstände bestimmter Stoffe, wie beispielsweise Schädlingsbekämpfungsmittel, entweder gar nicht bzw. nur bis zur einer festgelegten Höchstgrenze enthalten sein. Auch dürfen Lebensmittel tierischen Ursprungs unter anderem keine Träger von Tierseuchen oder Tierseuchenerregern sein. Darüber hinaus dürfen Lebensmittel z.B. nicht unzulässig bestrahlt worden sein.
Sofern Lebensmittel als nicht sicher gelten, dürfen sie entweder nicht in die EU verbracht werden oder aber die Lebensmittel können nicht in bestimmte Zollverfahren, wie z.B. den zollrechtlich freien Verkehr, überführt werden.
Darüber hinaus können Lebensmittel mit Ursprung oder Herkunft aus bestimmten Drittländern in der EU verboten sein.

Hinweis

Die Entscheidung, ob ein Lebensmittel die europarechtlichen und/oder die einzelstaatlichen Voraussetzungen erfüllt, trifft in jedem Fall die jeweils zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde.

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-menschlichen-Gesundheit/Lebensmittel/Allgemeine-Informationen/allgemeine-informationen_node.html

 

Hab jetzt grad nicht die Zeit, mich da noch genauer reinzufuxen, aber hier sind mal die zwei Dokumente:

https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:165:0001:0141:DE:PDF

https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:194:0011:0021:DE:PDF

 

Im zweiten Dokument ist ein Anhang, aber darin wird Tee nicht aufgeführt. Seltsam...

Nachtrag: Ich denk, ich hab's. Hab das von dir erwähnte gegoogelt Klaus. Wenn ich das richtig sehe, wurde die 669/2009 im Jahre 2014 nochmal erweitert. Das ist dann nämlich die folgende:
 

Anhang 1 32014R0718
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 718/2014 der Kommission vom 27. Juni 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 669/2009

https://www.jurion.de/gesetze/eu/32014r0718/anhang_1/

Da steht ja jetzt nur, unterliegt verstärkten amtlichen Kontrollen. Aber mir ist bisher nicht klar, was das konkret heißt, es sind nur diese 10% der Untersuchungen erwähnt. Immerhin denke ich, haben wir mal die Quellen beinander.

Bearbeitet von miig
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  • Joaquin hat Thema empfohlen

@KlausO Um welchen Sheng handelt es sich denn genau? Ich meine, weisst du welcher betroffen ist? Oder hast du mehrere bestellt und dies ist nur das Summa Summarum sämtlicher getesteter Tees in der Lieferung?

Das wäre wichtig zu wissen, damit wir nicht auch noch den oder die gleichen Tees bestellen.

PS: Ich kenne ja dein übliches Beuteschema, Jahrgang zwischen 2003-2009 und 30-40$ auf den Beeng.. spitze Zungen behaupten ja, dass man mit der Ausrichtung (inkl. dem Alter gerechnet) heutzutage gar nichts wirklich gutes kriegen kann - irgendwo müsse es einen Haken haben.

Bearbeitet von GoldenTurtle
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@GoldenTurtle, er hat willkürlich eines der 2 Luftpolsterpäckchen genommen. Keiner dieser Test ist mit Sicherheit getestet worden. Es sind auch keine No-Name Marken. 2012 Menghai Tea Factory 8582 Raw, 2008 Xiaguan "Dream of the Red Chamber" Raw, 2012 Xiaguan FT Taiwan #6 Raw Pu-erh Tea Tuo, 2012 Xiaguan "Zi Yun Hao" Premium Raw Pu-erh Tea Tuo, Lieferung war YS. Was auch immer du mit dieser Information anfängst?

@ChaQi, da hattest du halt Glück,ich bisher ja auch.

Bearbeitet von KlausO
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Jetzt verstehe ich dich erst. Nein, das gesamte Paket war noch zu und wurde in meiner Anwesenheit geöffnet und der  2012 Menghai Tea Factory 8582 Raw mit mir zusammen angesehen und gerochen.

Das ganze ist vermutlich so gelaufen: Ankunft Frankfurt Flughafen. Aufgeklebte Zollerklärung, Tea China. Dann dieser schöne rote Aufkleber (nicht EU-Konform) per Post ab nach Böblingen zu Klärung.

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Moment, Pestizidrückstände wurden gar nicht analysiert, oder habe ich das falsch verstanden?

Am 9.6.2018 um 16:57 schrieb KlausO:

Pestizidrückstände,analysiert nach Multirückstands­methoden auf der Grundlage von GC-MS und LC-MS oder nach Einzelrück­standsmethoden ( 10 )

 

Am 9.6.2018 um 16:57 schrieb KlausO:

Zu (10) : Insbesondere Rückstände von: Buprofezin, Imidacloprid, Fenvalerat und Esfenvalerat (Summe der RS- und SR-Isomeren), Profenofos, Trifluralin, Triazophos; Triadimefon und Triadimenol (Summe von Triadimefon und Triadimenol), Cypermethrin (Cypermethrin einschließlich anderer Gemische seiner Isomerbestandteile (Summe aller Isomeren)).

 

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In meinem Fall wurde erklärt, dass es zwei Stufen gibt: 1. Die Beschauung  und 2. Tests. Natürlich machen sie keine Tests, wenn die Beschauung reicht. Der Zollbeamte wusste in meinem Fall nicht wie es sich mit den Tees verhält und hatte dann das zuständige Amt (Veterinär) eingeschaltet, wenn die Beamten wissen wie es sich damit verhält, dann können sie doch direkt die Einfuhr verweigern.

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  • 3 Wochen später...
Am 6/13/2018 um 00:59 schrieb ChaQi:

E-Packet ging bisher über EU-Ausland. Da hatte unser Zoll dann gar nichts mit am Hut. Deshalb gehen die wohl so schnell und zuverlässig durch.

Hey, danke für die Auskunft. Kannst du mir das erklären? Was meinst du mit "geht über EU-Ausland"? Danke schonmal

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@miig Ja die kommen nicht über Deutschland, sondern über ein anderes EU-Land von China nach Europa und dann zu dir. Die Einfuhrgesetzte sind eigentlich überall gleich, aber einige (wenige) deutsche Zollämter verstehen davon leider nicht viel und machen Probleme. Das heißt e-packet und Tee unter der Einfuhrumsatzsteuer und Zoll gibt keine Probleme.

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